-40%
"ARCO" Atlantic Richfield Company, USA, Öl, Standard Oil, Rockefeller
€ 2.63
- Description
- Size Guide
Description
1866 erfolgte die Gründung von Atlantic Refining durch Charles Lockhart in Philadelphia. Im Jahr 1870 förderte Atlantic Refining bereits 3.000 Barrel pro Tag und gehörte zu einem der größten Erdölförderern in den USA. 1874 kaufte John D. Rockefeller Atlantic auf. Es gehört nunmehr zum Standard Oil Trust. Durch den Sherman Antitrust Act wurde Standard Oil Company 1911 zerschlagen und somit die Monopolstellung von Rockefellers Trust ausgehebelt. Atlantic Refining wurde wieder unabhängig.Im Jahr 1915 eröffnete Atlantic seine erste Tankstelle und war ab diesem Zeitpunkt nicht mehr nur Förderer, sondern auch Dienstleister. Im Zweiten Weltkrieg war Atlantic Refining Company mit zwanzig Prozent Anteil an den Kerosinlieferung für die U.S. Air Force führender Lieferant. Als eines der ersten Unternehmen förderte Atlantic ab 1952 Offshore im Golf. 1963 kauft Atlantic Refining Hondo Oil auf.
Im Jahr 1966 wurde ein neuer Unternehmensname (Firma)
ARCO
gebildet. Anlass war die Fusion von Atlantic Refining und der Richfield Company (auch ein Ölkonzern). 1969 übernahm ARCO die
Sinclair Oil Corporation
und förderte 300.000 Barrel pro Tag. 1972 verlegte ARCO seinen Unternehmenssitz von Philadelphia nach
Los Angeles
. 1977 fusionierte ARCO mit der Anaconda Aluminiums Corporation. Der Konzern war von nun an auch in der Metallbranche aktiv tätig. (Quelle: Wiki)
Abbildungen sind Archivbilder. Die zum Versand kommenden Aktien sind optisch identisch, können aber in Datierung, Dotierung, Stempelung und Signaturen von den abgebildeten Exemplaren abweichen.
Die Papiere wurden entwertet. Es bestehen also keine börsenrelevanten Ansprüche gegen das Unternehmen.
Die Aktien haben nicht nur Sammlerwert, sondern eignen sich auch hervorragend in entsprechendem Rahmen als Wanddekoration oder Geschenk für verschiedene Anlässe.
Bitte beachten Sie auch meine weiteren Artikel in meinem Shop/Auktionsangebote.
Sonderregelung nach § 25a UStG (§ 14a Abs. 6 UStG
Antiquitäten/Gebrauchtgegenstände/Kunstgegenstände /Sonderregelung
Mehrwertsteuer wird nicht gesondert ausgewiesen