-40%
Volkswagen G12evo Kühlmittel-Fertigmischung - 1L (G12E050A2)
€ 5.28
- Description
- Size Guide
Description
Original VW / Audi / Seat / Skoda Kühlmittel G12evo FertigmischungDas neue, Produkt G12evo Ready-Mix ersetzt das Vorgängerprodukt G12 Plus Plus und G13.
.
G12evo kann mit den Vorgängerprodukten wie dem G12 Plus Plus und G13 gemischt werden.
Wir bieten Ihnen eine Dose Kühlmittel G12evo - 1 Liter.
-Fertigmischung: bis -35°C Frostresistent
Passend für:
Passend für alle VW / AUDI / SEAT / SKODA Motoren
Bezahlung:
Wir akzeptieren Vorkasse via Überweisung oder Paypal. Des weiteren haben Sie auch die Möglichkeit den Artikel bei Abholung Bar zu bezahlen. (Abholung bitte vorab mit uns abklären)
Sie erhalten eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer.
Garantie/Gewährleistung:
Bei Neuwaren gilt die gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren. Sollten Sie einen Grund zur Reklamation haben, teilen Sie uns bitte den Sachverhalt via Mail, Fax oder Brief mit, wir werden Ihnen dann die weitere Vorgehensweise mitteilen.
Lieferung
:
Die Lieferung erfolgt per DHL oder Deutsche Post. Eine Abholung ist nach Rücksprache möglich. Sollten mehrere Artikel ersteigert worden sein, brauchen Sie nur 1x Versand zu bezahlen. Das Ebay-System rechnet dies in der Regel selber aus. Der Versand erfolgt innerhalb 24 Stunden - nach Zahlungseingang auf unserem Konto. Das Paket erhalten Sie dann durch den Dienstleister innerhalb 1-3 Werktage später. Sie erhalten beim Zahlungseingang eine E-Mail von uns, separat erhalten Sie auch eine Mail mit der Versandbestätigung. Sollten Sie 7 Tage nach dieser E-Mail immer noch kein Paket erhalten haben, schicken Sie uns bitte eine E-Mail. Wir können dann den Verbleib des Paketes feststellen. Hinweis für Versand in NICHT-EU-Länder: Im Rahmen Ihrer Bestellung können zusätzliche Steuern oder Kosten (z. B. Zölle) anfallen, die nicht über uns abgeführt bzw. von uns in Rechnung gestellt werden, sondern von Ihnen an die zuständigen Zoll- oder Steuerbehörden zu zahlen sind. Einzelheiten erfragen Sie bitte bei den jeweils zuständigen Behörden.