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TOP Tisch- Metallwürfel > Nichtraucher < Sie haben die Wahl Gastro 5x5 cm

€ 1.57

Availability: 100 in stock
  • Rücknahme akzeptiert: ReturnsNotAccepted
  • Herstellungsland und -region: Unbekannt
  • Condition: Neu: Sonstige (siehe Artikelbeschreibung)
  • Deko-Typ: Würfel
  • Marke: nicht bekannt
  • Nichtraucher: Sie haben die Wahl

    Description

    Ihr könnt
    hier diesen ausgefallenen
    Metallwürfel
    mit dem Hinweis auf
    Rauchverbot
    erwerben.
    Dieser
    Metallwürfel
    lag in Onkels Sekretär und wir haben keine Verwendung dafür.
    Die
    Würfel
    ist auf vier Seiten mit dem Symbol
    Rauchen verboten
    (durchgestrichene Zigarette/Zigarre)
    versehen und auf einer Seite steht
    SIE HABEN DIE WAHL
    sowie auf der entgegengesetzten Seite der Hinweis
    Lieber Gast,
    mit der Aktion   "Sie haben die Wahl"    möchten wir, dass sich jeder Gast wohlfühlt.
    Unterstützen auch Sie ein tolerantes Miteinander von Rauchern und Nichtrauchern.
    Vielen Dank.
    (siehe Fotos)
    Dieser Hinweiswürfel ist offensichtlich für die Gastronomie, Restaurant, Bar bestimmt
    Metallwürfel
    Rauchverbot
    hier zu erwerben
    !
    EBAY bezahle ich, Versandkosten gehen zu Lasten des Käufers.
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    Schauen Sie doch einmal unverbindlich auf meinen weiteren Auktionen !!!
    Zusatz:
    Bitte beachten Sie bei den Versandkosten, dass diese sich aus Versandtaschen, Verpackungsmaterial, Fahrtkosten zusammensetzen  und einen oftmals nicht unerheblichen Arbeitsaufwand beinhalten.
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    Aufgrund neuer Gesetzesbestimmungen erfolgt die Auktion unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung, Garantie und Rücknahme. Da es sich um eine Privatauktion handelt, kann ich keine Garantie nach geltendem EU-Recht übernehmen. Der Bieter erklärt sich damit einverstanden und erkennt dies mit seinem Gebot an. Laut geltendem EU-Recht muss dieser Zusatz unter jeder Online-Auktion stehen, ansonsten haftet der Verkäufer auch als Privatperson ein ganzes Jahr für die verkaufte Ware.
    Hinweis:
    Gebote sind rechtsverbindlich! Der Bieter erklärt sich durch Abgabe seines Gebotes verbindlich, dass es sich nicht um eine Scherzerklärung im Sinne des § 118 BGB handelt, sondern er tatsächlich bereit und wirtschaftlich in der Lage ist, die gebotene Summe zu bezahlen ansonsten können rechtliche Schritte eingeleitet werden.