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T-Anschlußstück T-Stück Propanflaschengewinde für Mehrflaschenanlage
€ 11.08
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T-Anschlußstück T-Stück Propanflaschengewinde für Mehrflaschenanlage
hochwertiges T-Stück aus Messing mit jeweil zwei 21,8 x 1 1/4" LH AG Propanflaschengewinde für eine Mehrflaschenanlage
Anschluß Gasflasche: Überwurfmutter mit eingesetzter Dichtung und 21,8 x 1 1/4" LH IG
Achtung: die Außengewinde sind ohne Dichtung, daher ist für den Anschluß eines Druckreglers der 33 kg- Flaschenadapter nötig
T-Stück GF-ÜM und 2x GF-Ag
Wird benötigt um aus 2 Gasflaschen gleichzeitig Gas für den Brenner zu ziehen.
- Dies sorgt für eine längere Brenndauer bei Vereisung der Flasche.
- mehrere Doppenflaschenanschlüsse sind durch den Kombianschluss miteinander kombinierbar und erhöht somit die Effektivitä noch weiter.
Anschlüsse:
1 Seite: Kombi UM für den Anschluss an der Propanflasche
2 Seite: Kombi Außengewinde für den Anschluss eines Reglers oder eines Schlauches
3 Seite: Kombi Außengewinde für den Anschluss eines Reglers oder eines Schlauches
Diese Außengewinde haben keine eingearbeitete Dichtung, dadurch kein 50mbar Regler anschließbar. Dazu ist ein Adapter 33Kg Flasche /Campingregler nötig.
Lieferumfang
1x T-Stück GF-ÜM und 2x GF-Ag
Wir sind Ihr Lötfachmarkt / Schweißfachmarkt für Berlin und Umland.
Bei Fragen zu diesem oder anderen Geräten stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Sie haben Fragen?
Wir beraten Sie gern!
Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung:
https://ec.europa.eu/consumers/odr/
Versand
Wir kooperieren mit den Paketdienstleistern DHL, GLS und trans-o-flex. Der Speditionsversand erfolgt mit GEL oder Krage.
Hinweise zur Batterieverordnung
Im Lieferumfang vieler Geräte befinden sich Batterien. Auch in den Geräten selbst können Batterien oder Akkus fest eingebaut sein. Im Zusammenhang mit dem Vertrieb dieser Batterien oder Akkus sind wir als Händler gemäß Batterieverordnung verpflichtet, unsere Kunden auf folgendes hinzuweisen:
Der Kunde hat darauf zu achten, seine Altbatterien, wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben (eine Entsorgung im Hausmüll verstößt gegen die Batterieverordnung), an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abzugeben. Mit Ausnahme von Starterbatterien ist die Abgabe an kommunalen Sammelstellen kostenlos. Batterien, die der Kunde vom Verkäufer erhalten hat, können nach Gebrauch unentgeltlich an den Verkäufer zurückgegeben werden. Der Versand von gebrauchten Starterbatterien ist dabei lt. Gefahrgutverordnung nicht zulässig. Batterien, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet. Unter dem Mülltonnen-Symbol befindet sich die chemische Bezeichnung des Schadstoffs, zum Beispiel „Cd“ für Cadmium, „Pb“ für Blei und „Hg“ für Quecksilber. Sie finden diese Hinweise auch noch einmal in den Begleitpapieren der Warensendung oder in der Bedienungsanleitung des Herstellers.
HausundWerkstatt24 - Bert Schanner