-40%
Suzuki GSF 1250 SA ABS Bandit, Neuwertiger Zustand, Bandit 1250, Bandit 1200
€ 5274.72
- Description
- Size Guide
Description
Dieses wunderschöne Motorrad wird wegen der neuen Gesetzes-Bestimmungen leider nicht mehr gebaut !!!Hier haben Sie die einmalige Gelegenheit eine Suzuki mit 1255 ccm (tolles Dremoment) zu erwerben!
Suzuki GSF 1250 SA ABS Bandit, Neuwertiger Zustand, Tageszulassung von Suzuki Deutschland, Erstinbetriebnahme 15.04.2011, Scheckheftgepflegt , sehr gepflegter Topzustand, Un- und Umfallfrei, nur vom Besitzer bei allerschönstem Wetter gefahren,
wegen Hobbyaufgabe in gute Hände abzugeben.
TÜV und AU vor Überga
be NEU !
Abholung gegen Barzahlung hat innerhalb 7 Tagen zu erfolgen !
Das Übliche zum Thema gesetzliche Gewährleistung:
Ich bin eine Privatperson und zu meinem eigenen Schutz noch die Obligatorische Klausel zur Klärung des Sachverhaltes und Klärung der rechtlichen Situation: Dies ist eine Versteigerung im Sinne § 156 BGB. Dies bedeutet, dass der Höchstbietende nach § 312d Artikel 4 Absatz 5 BGB kein Rücktrittsrecht genießt. Mit Auktionsende entsteht ein verbindlicher Kaufvertrag der nach §§ 433 ff BGB zustande kommt. Das Fahrzeug ist innerhalb 1 Woche abzuholen und Bar zu bezahlen ! Wer also etwas bei Ebay „ersteigert“ und nicht bezahlt, wird vom Verkäufer auf Kaufpreiszahlung verklagt und muss dann auch noch die Gerichtskosten sowie die Kosten der außergerichtlichen Rechtsverfolgung, d.h. Anwaltsgebühren und Inkassokosten zahlen. Dies ist eine Versteigerung/Angebot im Sinne §156 BGB. Dies bedeutet, dass der Höchstbietende /Käufer nach §312d Artikel 4 Absatz 5 BGB kein Rücktrittsrecht genießt. Jeder Bieter erkennt diese Klausel mit Gebotsabgabe/Kauf an. Mit der Abgabe eines Gebotes bzw. im Falle des Sofortkaufes, gelten alle Mängel, als akzeptiert. Bitte stellen Sie alle Fragen vor Abgabe eines Gebotes. Wandlung oder Preisminderung ist ausgeschlossen. Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich auch ausdrücklich damit einverstanden, dass durch den Privatverkauf keine Garantie gewährt wird und Sie auf jegliche Gewährleistung und /oder Reklamation verzichten. Für Transportschäden wird ebenfalls keine Haftung übernommen! Der Artikel wird „so wie er ist“ verkauft! Bieten/kaufen Sie nicht, wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind. Weder verschweige ich Mängel, noch versuche ich vorsätzlich jemanden arglistig zu täuschen. Eine Rückgabe des Artikels ist ausgeschlossen, da ich hiermit ausdrücklich zur Prüfung (durch fragen, extra Bilder, Besichtigung, etc ) des Kaufgegenstandes vor dem Bieten/Kaufen aufgefordert habe!Jeder Bieter erkennt diese Klausel mit Gebotsabgabe an. Durch die neue EU-Ordnung muss ich folgenden Satz dazu schreiben:Der Artikel ist nach bestem Wissen und Gewissen beschrieben.Mit der Abgabe eines Gebotes gelten alle Mängel (auch nicht aufgelistete) als akzeptiert.Bitte stellen Sie alle Fragen vor Abgabe eines Gebotes.Eine Rücknahme, Wandlung oder Preisminderung ist ausgeschlossen.Nach Abgabe des Gebotes erklären Sie sich einverstanden und akzeptieren, dass es sich bei dem Angebot um eine Versteigerung im Sinne § 3 Abs. 5 des Fernabsatzgesetzes handelt.Dies bedeutet für den Höchstbietenden, dass er kein Widerrufsrecht gemäß dem Fernabsatzgesetz genießt.Auch übernehme ich keine Garantie oder Gewährleistung.Der Artikel wird "so wie er ist" verkauft, dies bedeutet: Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich auch ausdrücklich damit einverstanden, dass durch den Privatverkauf keine Garantie gewährt wird und Sie auf jegliche Gewährleistung verzichten. D.h. der Artikel wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft.Der Transport wird vom Käufer übernommen. Der Artikel wird verkauft so wie dasteht. Bieten Sie nicht, wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind! Ebenso kann der Kaufpreis nachträglich nicht mehr verhandelt werden.
Das Übliche zum Thema gesetzliche Gewährleistung:
Ich bin eine Privatperson und zu meinem eigenen Schutz noch die Obligatorische Klausel zur Klärung des Sachverhaltes und Klärung der rechtlichen Situation: Dies ist eine Versteigerung im Sinne § 156 BGB. Dies bedeutet, dass der Höchstbietende nach § 312d Artikel 4 Absatz 5 BGB kein Rücktrittsrecht genießt. Jeder Bieter erkennt diese Klausel mit Gebotsabgabe an. Durch die neue EU-Ordnung muss ich folgenden Satz dazu schreiben:
Der Artikel ist nach bestem Wissen und Gewissen beschrieben.
Mit der Abgabe eines Gebotes gelten alle Mängel (auch nicht aufgelistete) als akzeptiert.
Bitte stellen Sie alle Fragen vor Abgabe eines Gebotes.
Eine Rücknahme, Wandlung oder Preisminderung ist ausgeschlossen.
Nach Abgabe des Gebotes erklären Sie sich einverstanden und akzeptieren, dass es sich bei dem Angebot um eine Versteigerung im Sinne § 3 Abs. 5 des Fernabsatzgesetzes handelt.
Dies bedeutet für den Höchstbietenden, dass er kein Widerrufsrecht gemäß dem Fernabsatzgesetz genießt.
Auch übernehme ich keine Garantie oder Gewährleistung.
Der Artikel wird "so wie er ist" verkauft, dies bedeutet: Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich auch ausdrücklich damit einverstanden, dass durch den Privatverkauf keine Garantie gewährt wird und Sie auf jegliche Gewährleistung verzichten. D.h. der Artikel wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft.
Bieten Sie nicht, wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind! Ebenso kann der Kaufpreis nachträglich nicht mehr verhandelt werden.