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Stormborn Y8 Elektro-Kabinenfahrzeug 25 km/h - Mopedauto - rot metallic
€ 3061.87
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Der Stormborn Y8 ist ein 3-rädriges Elektro-Kabinenfahrzeug für bis zu 2 Personen, das bequem an jeder Haushalts-Steckdose aufgeladen werden kann. Somit eignet es sich ideal, um platzsparend und ökonomisch bei jeder Witterung mobil zu sein. Seien Sie unabhängig von Fahrbeschränkungen in Innenstädten (Grüne-Plakette-Zonen), da der Y8 beim Fahren keinerlei Schadstoffe ausstößt. Anstelle eines Lenkrades ist, wie bei einem Zweirad, ein Lenkbügel montiert, an welchem sich der dafür übliche „Gas“-Drehgriff sowie die Bremshebel für die Vorder- und Hinterachse befinden. Somit lässt sich dieses City-Car wie ein herkömmliches Motorrad, bzw. wie ein Motorroller fahren.
Alle Schalter und Steuerelemente befinden sich am Lenker und im Cockpit. Daher kann dieses Fahrzeug auch problemlos mit Fuß- und Beinproblemen gefahren werden.
Ausstattung
Rückfahrkamera (Cockpit schaltet in Rückwärts-Fahrstufe automatisch auf Kamera-Ansicht um)
Elektrische Fensterheber
Elektrische Wisch-/Waschanlage für die Frontscheibe
Einstellbarer Fahrersitz mit Dreipunktgurt
Rückbank mit Beckengurt
Glas-Aufstelldach
Heckscheibe aufklappbar
Alu-Felgen
Mediaplayer mit Abspielfunktion für MP3 (SD-Kartenleser integriert)
12V Kfz-Steckdose
Zentralverriegelung
2 Schlüssel mit Fernbedienung
Optionale Sonderausstattung (Aufpreis)
Verlängerte Sitzschiene für mehr Beinfreiheit vorn, empfohlen für große Personen ab ca. 1,85 m Körpergröße. (Selbstmontage erforderlich)
Heck-Rammschutz aus verchromten Stahlrohren. Dieses zusätzliche Sicherheitsmerkmal schützt nicht nur vor Karosserieschäden, sondern wertet den Y8 auch optisch auf. (Selbstmontage erforderlich)
Das Fahrzeug verfügt über eine EU-Betriebserlaubnis (EEC / COC Zertifikat).
Falls Sie dringend ein Fahrzeug benötigen
, fragen Sie bitte telefonisch bei uns nach. Die Rufnummer finden Sie unter diesem Angebot im Kasten "Rechtliche Informationen des Verkäufers". Vereinzelte Farbvarianten können möglicherweise sehr kurzfristig ab Lager erhältlich sein.
Benötigter Führerschein zum Fahren von auf
45 km/h
Höchstgeschwindigkeit begrenzte,
3-rädrige
Fahrzeuge in Deutschland
Dieser dreirädrige Kabinenroller kann in der ungedrosselten Variante eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h erreichen, was einen Führerschein der Klasse AM oder eine übergeordnete Fahrerlaubnis erfordert. Der Führerschein AM kann von Personen ab einem Alter von16 Jahren erworben werden.
Selbstverständlich gilt für diesen Kabinenroller auch einer der übergeordneten Führerscheine A, A1 und A2 sowie ein PKW- oder LKW-Führerschein.
Erwerb des Führerscheins der Klasse AM (max 45 km/h)
Die Ausbildung in der Fahrschule besteht aus Theorie und Praxis. Der theoretische Unterricht umfasst 12 Doppelstunden (je 90 Minuten) Grundstoff und 2 Doppelstunden Zusatzstoff. Eine bestimmte Anzahl von Fahrstunden ist nicht vorgeschrieben und hängt von den Fähigkeiten des Fahrschülers ab.
Benötigter Führerschein zum Fahren von auf
25 km/h
Höchstgeschwindigkeit begrenzte,
3-rädrige
Fahrzeuge in Deutschland
Mit der auf 25 km/h gedrosselten Variante dürfen Personen, die vor dem 01.04.1965 geboren sind, das Fahrzeug ohne Führerschein fahren. Wer später geboren ist, benötigt eine Mofaprüfbescheinigung, die ab einem Alter von 15 Jahren erworben werden kann.
Erwerb einer Mofaprüfbescheinigung (max 25 km/h)
Die Ausbildung, um die Prüfbescheinigung zu erlangen, besteht aus 6 Doppelstunden (je 90 Minuten) für den theoretischen Teil und einer 90-minütigen Doppelstunde für die Fahrpraxis. Nach dem erfolgreichen Abschluss der theoretischen Prüfung wird die Prüfbescheinigung ausgehändigt. Die Mofaprüfbescheinigung kann von Personen ab einem Alter von15 Jahren erworben werden.
Steuer und Versicherung
Kfz-Steuer fällt nicht an, lediglich ein Versicherungs-Kennzeichen (Moped-Versicherung) wird benötigt (ca. 60 EUR pro Jahr).
Hinweise zur Batterieentsorgung
Sofern unseren Sendungen Batterien und Akkus enthalten, sind wir nach dem Batteriegesetz (BattG) verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen: Batterien und Akkus dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden, sondern Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien und Akkus gesetzlich verpflichtet. Altbatterien können Schadstoffe enthalten, die bei nicht sachgemäßer Lagerung oder Entsorgung die Umwelt oder Ihre Gesundheit schädigen können. Batterien enthalten aber auch wichtige Rohstoffe wie z. B. Eisen, Zink, Mangan oder Nickel und können verwertet werden. Sie können die Batterien nach Gebrauch entweder an uns zurücksenden oder in unmittelbarer Nähe (z. B. im Handel oder in kommunalen Sammelstellen oder in unserem Versandlager) unentgeltlich zurückgegeben. Die Abgabe in Verkaufsstellen ist dabei auf für Endnutzer für die übliche Mengen sowie solche Altbatterien beschränkt, die der Vertreiber als Neubatterien in seinem Sortiment führt oder geführt hat.
Das Zeichen mit der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass Sie Batterien und Akkus nicht im Hausmüll entsorgen dürfen. Unter diesem Zeichen finden Sie zusätzlich nachstehende Symbole mit folgender Bedeutung:
Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei,
Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium,
Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber.
Bitte beachten Sie die Vorstehenden Hinweise