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Richterliches Urteil, 1838, Hauptmannin von Ellerts, Friedrich von Papen
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Richterliches Urteil zu einem Gläubigerstreit über das Vermögen einer „Hauptmannin von Ellerts“, wobei einem „Friedrich von Papen“ am Ende eine Summe zugesprochen werden. Datiert am 10. Februar 1838, mit einem Prägesiegel, einem aufgeklebten Prägesiegel des „Königl. Preuss …. gericht Munster“ sowie dem Bezahlstempel „Ein Halber Thaler, 15 Gr.“. Maße ca. 21x33 cm. Mehrfach gefaltet.Artikelstandort Deutschland. Bei Fragen bitte Mailen.