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Mipa EP-Grundierfüller EPOXY 1 L "GRAU" 227510000
€ 11.08
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Description
Willkommen im Eckert-Colorshop.Mipa EP-Grundierfüller EPOXY 1 L "GRAU"
Artikelinformationen:
Verwendungszweck:
Mipa EP-Grundierfiller
ist ein chromatfreies 2K-Epoxidharzmaterial für die rationelle PKW- und Großfahrzeuglackierung.
Das Produkt vereint die Eigenschaften eines Füllers und eines Haftgrunds.
Hoher Korrosionsschutz und sehr gute Haftung auch auf NE-Metallen, daher speziell geeignet für die Mischbauweise.
Eigenschaften:
Sehr gute Füllkraft, Haftfestigkeit auf Stahl, Aluminium, verzinktem Blech und GFK, schlag- und kratzfest.
Hoher Korrosionsschutz und Wetterbeständigkeit, sehr gute chemische und mechanische Beständigkeit.
Überarbeitbar mit Polyesterspachtel nach forcierter Trocknung (30 Minuten / 60 - 80 °C) bei Schichtstärken bis zu 120 my EP-Grundierfiller.
Bindemittelbasis: Epoxid-Polyamid-Harzkombination
Farbtöne : RAL 7032 kieselgrau
Verarbeitungsbedingungen:
Mischungsverhältnis: 2 Volumenteile Mipa EP-Grundierfiller 1 Volumteil Mipa EP-Härter E10 oder E25.
Auftragsverfahren: Mipa EP-Grundierfiller kann gestrichen, gerollt oder gespritzt (Luft/Airless) werden.
Verdünnung:
Mipa EP-Verdünnung (Zugabe bis ca. 10%) bei Härter EP25
Einsatz von Härter E10 ist keine Verdünnungszugabe mehr notwendig.
Deckanstrich:
2K-Decklacke oder profiautolacke HS Füller
Ergiebigkeit: 5 - 6 m2 / l
Achtung:
Sollten Sie mehrere Artikel bei uns kaufen, warten Sie bitte unsere Zahlungsinformationen ab.
Dies gilt auch für Paypal-Zahler!
Wichitg:
Bitte beachten Sie jeweils die Gebrauchsanweisungen auf der Rückseite des Produktes.
Unsere Serviceleistungen:
In unserem Shop helfen wir Ihnen vor Ort den richtigen Farbton für Ihre
Lackierung zu finden.
Eine große Auswahl an unterschiedlichen Farblacken bieten wir Ihnen an.
Mit dem Mipa Color-System geht es unkompliziert den richtigen Farbton zu erkennen und direkt zu mischen.
Bereits nach wenigen Minuten ist Ihre individuelle Mischung fertig.
Sollten Sie zeitnah einen bestimmten Farblack benötigen, kontaktieren Sie uns am besten per Telefon, um Ihren Wunsch schnell bearbeiten zu können.
VOC Regelung:
Ab dem 01. Januar 2007 greifen die Veränderungen aus der so genannten "VOC Verordnung" (2004/42/EC oder 1999/13/EC).
Dies bedeutet für uns als Händler, dass wir uns dahingehend absichern müssen, dass Produkte, die nicht VOC-konform sind,
wie beispielsweise Industrielacke etc., ausschließlich für die Lackierung von industriellen Objekten eingesetzt werden.
Unabhängig von diesen uneingeschränkt verkaufbaren Produkten gibt es laut Gesetz einige Anwendungen, für die die Beschränkung
auf das genannte Sortiment nicht gilt, sondern unverändert auch andere, nach dem Gesetz nicht VOC-konforme Produkte,
verkauft werden dürfen. Diese Anwendungen sind: Restaurierung von Oldtimer, Befüllung, Aerosol-Spraydosen, Lackierung von
Fahrzeugen der Bundeswehr, Zivilschutz, Feuerwehr, sowie der für die Aufrechterhaltung der Ordnung zuständigen Kräfte - Lackierung
von Fahrzeugen, die im öffentlichen Dienst ausschließlich im Stadtgebiet eingesetzt werden, Industrielackierung
(z.B. Kunststoffteile ohne Fahrzeugbezug). Entsprechend dem Gesetz trägt der Inverkehrbringer die Verantwortung dafür, dass nur
VOC-konforme Produkte für die Fahrzeuglackierung verkauft werden bzw. auch dafür, dass die eingeschränkt verkaufbaren Produkte
nur für die genannten Ausnahmen zur Anwendung kommen.