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MIPA 2K HS Füller F54 VOC Grundierfüller 4:1 "WEIß", 4Ltr. 228840003
€ 25.63
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Description
Willkommen im Eckert-Colorshop.Artikelinformationen:
Mipa 2K-HS-Grundfiller F54 ist ein schnell schleifbarer, füllstarker 2K-Grundierfiller mit Korrosionsschutz und guter Haftung für die Autoreparaturlackierung. Auch das Füllern von Teilflächen (Spot-Repair) ist ohne Nachsacken und Ränderbildung möglich.
Inhalt:
4 Ltr.
Härter:
Mipa 2K-Härter H5, H10
Mischungsverhältnis:
4:1 nach Volumen
Ergiebigkeit:
5-6m²/Liter (bei 60 - 180µm Schichtdicke)
Farbe:
WEIß
Verdünnung:
5-10% Mipa 2K-Verdünnung
Hinweis:
schleifbar (mit Schleifpapier P400 trocken oder P600 naß bei 1-Schicht-Decklackierungen schleifen, bei 2-Schicht-Decklackierungen wird die Verwendung von Schleifpapier P500 trocken oder P800 naß empfohlen)
Trocknung:
3-5h bei 20°C; 30-40min bei 60°C
VOC-Gesetzgebung EU-Grenzwert für das Produkt (Kat. B/c):
540g/l (2007)
Dieses Produkt enthält maximal 540g/l VOC
Achtung:
Sollten Sie mehrere Artikel bei uns kaufen, warten Sie bitte unsere Zahlungsinformationen ab.
Dies gilt auch für Paypal-Zahler!
Wichitg:
Bitte beachten Sie jeweils die Gebrauchsanweisungen auf der Rückseite des Produktes.
Unsere Serviceleistungen:
In unserem Shop helfen wir Ihnen vor Ort den richtigen Farbton für Ihre
Lackierung zu finden.
Eine große Auswahl an unterschiedlichen Farblacken bieten wir Ihnen an.
Mit dem Mipa Color-System geht es unkompliziert den richtigen Farbton zu erkennen und direkt zu mischen.
Bereits nach wenigen Minuten ist Ihre individuelle Mischung fertig.
Sollten Sie zeitnah einen bestimmten Farblack benötigen, kontaktieren Sie uns am besten per Telefon, um Ihren Wunsch schnell bearbeiten zu können.
VOC Regelung:
Ab dem 01. Januar 2007 greifen die Veränderungen aus der so genannten "VOC Verordnung" (2004/42/EC oder 1999/13/EC).
Dies bedeutet für uns als Händler, dass wir uns dahingehend absichern müssen, dass Produkte, die nicht VOC-konform sind,
wie beispielsweise Industrielacke etc., ausschließlich für die Lackierung von industriellen Objekten eingesetzt werden.
Unabhängig von diesen uneingeschränkt verkaufbaren Produkten gibt es laut Gesetz einige Anwendungen, für die die Beschränkung
auf das genannte Sortiment nicht gilt, sondern unverändert auch andere, nach dem Gesetz nicht VOC-konforme Produkte,
verkauft werden dürfen. Diese Anwendungen sind: Restaurierung von Oldtimer, Befüllung, Aerosol-Spraydosen, Lackierung von
Fahrzeugen der Bundeswehr, Zivilschutz, Feuerwehr, sowie der für die Aufrechterhaltung der Ordnung zuständigen Kräfte - Lackierung
von Fahrzeugen, die im öffentlichen Dienst ausschließlich im Stadtgebiet eingesetzt werden, Industrielackierung
(z.B. Kunststoffteile ohne Fahrzeugbezug). Entsprechend dem Gesetz trägt der Inverkehrbringer die Verantwortung dafür, dass nur
VOC-konforme Produkte für die Fahrzeuglackierung verkauft werden bzw. auch dafür, dass die eingeschränkt verkaufbaren Produkte
nur für die genannten Ausnahmen zur Anwendung kommen.