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LOWA SPS Bergschuhe Wandern ,Leder Gr 40,Wibram.TOP !!!

€ 15.31

Availability: 100 in stock
  • Marke: LOWA
  • Rücknahme akzeptiert: ReturnsNotAccepted
  • Condition: Gebraucht

    Description

    Willkommen
    zu meiner Auktion
    !
    und Vielen Dank für Ihre Interesse
    Biete hier ein Paar
    gebrauchte
    LOWA SPS Damen Wanderschuhe
    in der Größe 40
    Sie wurden
    nicht oft
    getragen, haben nun leichte bis normale Gebrauchsspuren,
    Laufprofil noch top
    , sie befinden sich in einem Top- Zustand.
    Sie sind sehr bequem und haben einen super
    Gripp
    Index 2 :
    optimal für Klettersteige, Fels, hartes und steiniges Terrain und auch  für Touren mit schweren Gepäck geeignet
    Keine Stinkefüße, keine Tiere, Nichtraucherhaushalt
    Der Original-Schuhkarton ist leider nicht mehr vorhanden.
    Hohes NP
    VERSICHERTER VERSAND!!!
    Zustand
    des Artikels wie abgebildet – Fotos aktuell
    Die verwendeten Markennamen sind rechtlich geschützt und werden hier   nur verwendet, weil Sie Bestandteil der Auktion sind.
    Ich habe extra genug Bilder eingestellt, damit Ihr Euch selbst eine Meinung bilden könnt.
    Also mailt mir, wenn Ihr Fragen habt... und schaut Euch bitte auch meine anderen Auktionen an...
    Akzeptierte Zahlungsmethoden: Banküberweisung oder Barzahlung bei  Abholung. Kein PayPal
    Sorry I Accept no PayPal !!!
    BITTE DURCHLESEN!!!AUS EIGENER ERFAHRUNG!!!
    In meinen Angeboten und Auktionen versuche ich, alle Waren nach bestem Wissen und Gewissen so genau wie möglich zu beschreiben, sowohl im Text als auch durch eingestellte Bilder.
    Es gibt aber Leute welche gerne neu und gebrauchte Waren verwechseln  ,und erwarten von gebrauchten Gegenständen,welche 10,20 oder mehr Jahre alt sind, was besonderes sind.
    Also Leute,wenn Ihr von mir  Neuware mit Garantie erwartet,seid Ihr bei mir falsch.
    Nachverhandlungen sind ausgeschlossen, derartige und andere Manipulationen nach dem Kauf laufen ins Leere und werden darüberhinaus juristisch verfolgt. Dieser Hinweis ist notwendig, um betrügerische Versuche potentieller Schwindler und "Bauernfänger", die es leider hin und wieder gibt, zu unterbinden
    Beim schweren Elektro oder empfindlichen Elektrogeräte(wie Plattespieler)wäre Abhohlung mir lieber,weil ich  keinen Einfluss auf die Arbeit des Versandunternehmers habe,das heißt ,Versand ist immer mit dem Risiko ,beschädigte Ware zu bekommen, verbunden.
    Sollte die Ware nach eurer Sicht nicht in Ordnung sein oder beschädigt(Transportschaden)bitte ich sofort und nicht erst nach 10 Tagen ,zu reklamieren.
    Der Versand:
    Meine Versandkosten berechne ich fair und nenne sie klar und deutlich in allen meinen Auktionen. Versandkosten bestehen grundsätzlich aus Verpackungs- und Portokosten. Entscheidend ist dass z.B.  Verpackungsmaterial (Klebeband, Paketband usw.) und der Weg zur Post Geld kostet. Anteilig muss ich diese Kosten bei einigen Auktionen an den Käufer weitergeben. Wenn das Geld eingegangen ist, schicke ich die Ware innerhalb der nächsten 3 Tagen los (meistens auch schon früher). Falls es zu Verzögerungen kommen sollte, melde ich mich bei Ihnen. (per E-Mail)
    Viel
    Erfolg
    beim
    Bieten.
    .
    .
    Das neue Gewährleistungsrecht zwingt mich dazu, folgende Angaben zu machen: Als Privatperson schließe ich jede Gewährleistung nach EU-Recht aus. Alle Fragen müssen unbedingt vor dem Bieten geklärt werden. Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen gesetzlich zustehende Garantie bei Gebrauchtwaren zu verzichten. Keine Rücknahme. Bieten Sie nicht, wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind oder irgendwelche Zweifel haben!  Nach der allgemeinen Regelung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) trägt grundsätzlich der Käufer das Risiko des Verlusts und der Beschädigung der Ware auf dem Transportweg (§ 447 Abs.1 BGB). Der Versand der Ware geschieht also auf Risiko des Käufers.
    Falls die Ware beschädigt bei Ihnen ankommt, bitte den Schaden unverzüglich nach Erhalt bei der Transportfirma melden, dazu ist das Ausfüllen eines Schadenformulars/Niederschrift notwendig, ansonsten kann keine Schadensregulierung erfolgen.
    Dies ist eine Versteigerung im Sinne §156 BGB. Dies bedeutet, das der Höchstbietende nach §312d Artikel 4 Absatz 5 BGB (vormals FernAbsG) kein Rücktrittsrecht genießt. Jeder Bieter erkennt diese Klausel mit Gebotsabgabe an. Ebay - Auktionen sind rechtsgültige Kaufverträge (BGH Urteil 7.11.2001, AZ VII ZR13/01
    )