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Liegestützgriffe HS-P010PU Push up Stand Bar - Grau
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Liegestützgriffe HS-P010PU Push up Stand Bar - Grau
Artikelbeschreibung
Liegestützgriff HS-P010PU
Die HS-P010PU-Griffe sind äußerst funktionelle Geräte, die sowohl für das Training von Frauen als auch von Männern empfohlen werden. Sie ermöglichen den Aufbau einer effektiven Muskulatur der Arme (Bizeps und Trizeps), Unterarme, Schultern, Brust, Rücken, Bauch und Oberschenkel. Sie werden am häufigsten verwendet, um Tiefenpumpen auszuführen, Sie können sie jedoch auch für viele andere Übungen verwenden.
Stabile Kunststoffkonstruktion
Übungen mit den HS-P010PU-Griffen bringen mehr Muskeln hervor und steigern Ihre körperliche Ausdauer. Der Vorteil von diesem Modell ist eine stabile Kunststoffkonstruktion mit rutschfesten Unterlagen, die starken Halt bietet und das Gewicht während des Trainings gleichmäßig verteilt. Darüber hinaus schützt der weiche Schaumstoff, der das Griffteil bedeckt, Ihre Hände vorm Wundscheuern.
Sicheres Training
Wenn Sie mit den Push-up-Griffen HS-P010PU üben, minimieren Sie den Druck auf Hände, Handgelenke und Ellbogen bei Liegestützen aller Art und schützen Ihre Gelenke vor Überlastung. Dank der stabilen und rutschfesten Griffe balancieren und stabilisieren Sie auf jedem Untergrund. Mit Schaum überzogene Griffe schützen Ihre Haut auch bei sehr intensivem Training vor Schmerzen.
Praktische Aufbewahrung
HS-P010PU-Griffe erweisen sich aufgrund ihrer geringen Größe als Heimtrainingsgerät und für Ausflüge. Dank der Möglichkeit des Zusammenlegens nehmen sie außerdem noch weniger Platz ein. Sie können sie ganz einfach in einen Rucksack oder in einen Koffer stecken.
Technische Daten
Hersteller: Hop-Sport
Modell: HS-P010PU
Kartonmaße: 24,5×15,5x7,5 cm
Griffmaße: 22 × 14,2 × 12,8 cm (LxBxH)
Abmessungen vom Schaum: 12 cm (Länge), 0,5 cm (Dicke)
Material: Kunststoff mit Griffen aus Schaumummantelung
Rutschfeste Füße: ja
Max. Belastung: 200 kg
Lieferumfang
2 x Liegestützgriff HS-P010PU
Ihre Vorteile
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Informationen zu Elektro- und Elektronik(alt)geräten
Die nachfolgenden Hinweise richten sich an private Haushalte, die Elektro- und/ oder Elektronikgeräte nutzen. Bitte beachten Sie diese wichtigen Hinweise im Interesse einer umwelt-gerechten Entsorgung von Altgeräten sowie Ihrer eigenen Sicherheit.
1. Hinweise zur Entsorgung von Elektro- und Elektronik(alt)geräten und zur Bedeutung des Symbols nach Anhang 3 zum ElektroG
Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Elektro- und Elektronikaltgeräte dürfen daher nicht als unsortierter Sied-lungsabfall beseitigt werden und gehören insbesondere nicht in den Hausmüll. Vielmehr sind diese Altgeräte getrennt zu sammeln und etwa über die örtlichen Sammel- und Rückgabe-systeme zu entsorgen. Besitzer von Altgeräten haben zudem Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen. Letzteres gilt nicht, soweit die Altgeräte nach § 14 Absatz 5 Satz 2 und 3 ElektroG im Rahmen der Optierung durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zum Zwecke der Vorbereitung zur Wiederverwendung von anderen Altgeräten separiert werden, um diese für die Wiederverwendung vorzubereiten. Anhand des Symbols nach Anlage 3 zum ElektroG können Besitzer Altgeräte erkennen, die am Ende ihrer Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen sind. Das Symbol für die getrennte Erfassung von Elektro- und Elektronikgeräten stellt eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern dar und ist wie folgt ausgestaltet:
2. Hinweise zu den Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten
Besitzer von Altgeräten können diese im Rahmen der durch öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger eingerichteten und zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Rückgabe oder Sammlung von Altgeräten abgeben, damit eine ordnungsgemäße Entsorgung der Altgeräte sichergestellt ist. Gegebenenfalls ist dort auch eine Abgabe von Elektro- und Elektronikgeräten zum Zwecke der Wiederverwendung der Geräte möglich. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie von der jeweiligen Sammel- bzw. Rücknahmestelle.
3. Hinweis zum Datenschutz
Auf zu entsorgenden Altgeräten befinden sich teilweise sensible personenbezogene Daten (etwa auf einem PC oder einem Smartphone), die nicht in die Hände Dritter gelangen dür-fen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Endnutzer von Altgeräten eigenverantwortlich für die Löschung personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten sorgen müssen.
4. Hinweis zu unserer WEEE-Registrierungsnummer
Wir sind bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register, Benno-Strauß-Str. 1, 90763 Fürth als Hersteller von Elektro- und/ oder Elektronikgeräten unter der folgenden Registrierungsnummer (WEEE-Reg.-Nr. DE) registriert: DE 16264082
Österreich:
Mit der EAG-VO in Österreich wurde EU-Recht in nationales Recht umgesetzt. Mit der Umsetzung ist u.a. die kostenlose Rückgabemöglichkeit von Elektro- und Elektronikaltgeräten aus privaten Haushalten (EAG) an öffentlichen Sammelstellen sichergestellt.
EAG dürfen nicht mehr im gemischten Siedlungsabfall entsorgt werden, sondern müssen an den hierfür vorgesehenen Sammelstellen abgegeben werden. So können funktionsfähige Geräte wiederverwendet werden oder wertvolle Bestandteile aus kaputten Geräten wiederverwertet. Dies soll zu einer effizienteren Ressourcennutzung und somit zu einer nachhaltigeren Entwicklung beitragen. Außerdem können nur durch eine getrennte Sammlung gefährliche Bestandteile der Geräte (wie zum Beispiel FCKWs oder Quecksilber) einer ausreichenden Behandlung zugeführt werden und somit negative Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit vermieden werden.
Ihnen stehen für Ihre privaten Altgeräte kostenlose Rückgabe- und Sammelmöglichkeiten der Gemeinden und der Herstellersysteme zur Verfügung. Eine Übersicht über die vorhandenen Sammelstellen erhalten Sie auf der Website vom österreichischen Umweltbundesamt.
Alle Elektro- und Elektronikgeräte für den Haushalt sind mit dem Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne gekennzeichnet. Diese Geräte dürfen an allen Sammelstellen abgegeben werden, welche Sie auf der Website vom österreichischen Umweltbundesamt finden, und sollten nicht im Hausmüll entsorgt werden.
Hinweis zur Entsorgung von Altbatterien
Der nachfolgende Hinweis richtet sich an diejenigen, die Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien nutzen und in der an sie gelieferten Form nicht mehr weiterveräußern (Endnutzer):
1. Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien
Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben. Altbatterien vorgenannter Art können Sie daher ausreichend frankiert an uns zurücksenden.
2. Bedeutung der Batteriesymbole
Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne (s. u.) gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.