Lederriemen Schwertgürtel Gürtelriemen 60-250 x 3 cm natur vegetabil punzieren
€ 4.84 € 2.9
Availability: 878 in stock
Nach Erhalt des Artikels sollte Ihr Käufer innerhalb der folgenden Frist den Kauf widerrufen oder den Rückgabeprozess einleiten:
30 Tage
Form:
Flach
Herstellungsland und -region:
Deutschland
Marke:
Schachenmayr
Angebotspaket:
Nein
Rücknahme akzeptiert:
Verbraucher haben das Recht, den Artikel unter den angegebenen Bedingungen zurückzugeben.
Ausländisches Produkt:
Nein
Modifizierter Artikel:
Nein
Breite:
30 mm
Finish:
ohne Finish
Lederart:
Vollnarbenleder
Produktart:
pflanzliche Gerbung
Stärke:
ca. 3 - 3,5 mm
Condition:
Neu
Rücksendekosten trägt:
Käufer trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren
Rücknahme - Weitere Angaben:
Da wir gewerblich verkaufen, besteht ein 30-tägiges Widerrufs- bzw. Rückgaberecht nach §§ 355, 356 BGB.
Rückgaberecht für Verbraucher:
Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung. Nur bei nicht paketversandfähiger Ware (z. B. bei sperrigen Gütern), können Sie die Rückgabe auch durch Rücknahmeverlangen in Textform, also z. B. per Brief, Fax oder E-Mail erklären. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens.
Unfrei verschickte Sendungen werden nicht angenommen. Die Rücksendung oder das Rücknahmeverlangen hat zu erfolgen an: Gerberei Schachenmayr GmbH & Co. KG, Bahnhofstr. 15, 87730 Bad Grönenbach
Bei einem Nettowarenwert bis € 40,- trägt der Kunde die Kosten der Rücksendung, es sei denn die Ware hat Fehler oder Beschädigungen die nicht beschrieben bzw. mitgeteilt wurden.
Rückgabefolgen:
Im Falle der Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
( §357 I, §346 I BGB)