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Kühlerfrostschutz Konzentrat CT12 Plus Cartechnic 5L violett Kühlerschutz
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Cartechnic CT12 Plus Kühlerschutz Kühlerfrostschutz 5L violett Kühlflüssigkeit
Cartechnic Kühlerschutz CT12 Plus hellviolett
Beschreibung
Cartechnic CT12 Plus Kühlerschutz Kühlerfrostschutz 5L violett Kühlflüssigkeit
Eigenschaften:
Hervorragender Frost-, Korrosions- und Kavitationsschutz
Auch für Alu-Motoren geeignet
Amin-, nitrit-, phosphat- und silikatfrei
Auf Basis der silikatfreien Karboxylsäure-Technologie
Kein Schäumen der Kühlflüssigkeit
Verhindert Ablagerungen
Mischbar mit den meisten Kühlmitteln auf Basis von Ethylenglykol (auch VW G 11)
Auf Ethylenglykol-Basis
Klassifikationen:
ASTM D 3306/D 4656/D 4985
AFNOR NF R15-601 (France)
AS 2108 (Australia)
BS 6580 : 1992 (UK)
CUNA NC 956-16
FFV Heft R443
JIS K 2234
NATO S 759
SAE J 1034
UNE 26361-88
ATR empfiehlt dieses Produkt für:
VW TL 774 F MB 325.3
MAN 324 SNF
G12
MAN 248
SCANIA
VOLVO (VOLVO Originalprodukt gelb oder grün eingefärbt!)
CUMMINS 85T8-2, 90T8-4
DEUTZ
DEUTZ/MWM
JOHN DEERE H 24 B1, C1
LEYLAND TRUCKS LTS 22 AF 10
MACK 014GS 17004
Porsche
CHRYSLER MS 9176
Einsatzgebiete:
Kühlerschutz in OA-Technologie (organic acid) für alle Kraftfahrzeuge, für die silikatfreie Produkte vorgeschrieben sind (u. a. Ford, GM, MAN)
Geeignet als Lebensdauerbefüllung für Grauguß- und Alu-Motoren
Kühl- und Wärmeübertragungsflüssigkeit in Verbrennungsmotoren
Für Motoren aus Gusseisen, Aluminium oder aus der Kombination von beiden Metallen
Für Kühlsysteme aus Aluminium- oder Kupferlegierungen
Besonders für Leichtmetallmotoren geeignet, bei denen ein besonderer Aluminiumschutz bei höheren Temperaturen verlangt wird
Bietet ganzjährigen, über die gesamte Motorlebensdauer wartungsfreien Frostund Korrosionsschutz
Für längstmögliche Kühlmittellebensdauer
Einsatzdauer:
Nutzfahrzeuge: bis 500.000 km (ca. 8.000 Stunden)
Pkw: bis 250.000 km (ca. 2.000 Stunden)
Stationäre Motoren bis 32.000 Stunden (oder 5 Jahre)
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet.
Gefahrenpiktogramme
Signalwort
Achtung
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung:
Ethandiol
Gefahrenhinweise
H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
H319 Verursacht schwere Augenreizung.
H373 Kann die Nieren schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition. Expositionsweg: Verschlucken.
Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P103 Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen.
P260 Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen.
P280 Augenschutz / Gesichtsschutz tragen.
P264 Nach Gebrauch gründlich waschen.
P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen.
Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P308+P313 BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P501 Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen / nationalen/
internationalen Vorschriften.
Hinweis zur Entsorgung von Altbatterien
Der nachfolgende Hinweis richtet sich an diejenigen, die Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien nutzen und in der an sie gelieferten Form nicht mehr weiterveräußern (Endnutzer):
1. Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien
Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben. Altbatterien vorgenannter Art können Sie daher entweder ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder sie direkt an unserem Versandlager unter der im Impressum genannten Adresse unentgeltlich abgeben.
2. Bedeutung der Batteriesymbole
Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne (s. u.) gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.
3.Fahrzeugbatterien
Beim Verkauf von Fahrzeugbatterien (dies sind Batterien, die für den Anlasser, die Beleuchtung oder für die Zündung von Fahrzeugen bestimmt sind) gelten die folgenden Besonderheiten: Der Verkäufer ist gem. § 10 BattG verpflichtet, gegenüber Endnutzern je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endnutzer im Zeitpunkt des Kaufs der neuen Fahrzeugbatterie dem Verkäufer keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgibt. Der Kunde erhält beim Kauf einer Fahrzeugbatterie einen Pfandgutschein. Der Kunde kann zu Erstattung des erhobenen Pfandes die alte Fahrzeugbatterie beim Verkäufer abgeben. Auf Grund der Gefahrengutverordnung ist ein Versand der alten Fahrzeugbatterie an den Verkäufer nicht zulässig. Alternativ kann der Kunde die alte Fahrzeugbatterie an einer vom öffentlich-rechtlichen-Entsorgungsträger eingerichteten Rücknahmestelle zurückgeben. Wird die Fahrzeug-Altbatterie nicht dem Pfand erhebenden Verkäufer zurück-gegeben, ist derjenige Erfassungsberechtigte nach § 11 Abs. 3, BattG der die Fahrzeug-Altbatterie zurücknimmt, verpflichtet, auf Verlangen dem Endnutzer die Rücknahme ohne Pfanderstattung schriftlich oder elektronisch zu bestätigen. Der Kunde erhält in diesem Fall das erhobene Pfand vom Verkäufer erstattet, sofern er dem Verkäufer einen schriftlichen oder elektronischen Rückgabenachweis nach § 10 Abs. 1 S. 4 BattG vorlegt, der zum Zeit-punkt der Vorlage nicht älter als zwei Wochen ist
Hinweis zur Entsorgung von Altöl
gemäß der Altölverordnung sind wir verpflichtet, folgende gebrauchte Öle kostenlos zurückzunehmen: Vebrennungsmotorenöle, Getriebeöle, Ölfilter sowie beim Ölwechsel regelmäßig anfallende ölhaltige Abfälle. Sie können das Altöl in der Menge bei uns zurückgeben, welche der bei uns gekauften Menge entspricht.
Unsere Annahmestelle ist:
WHR Car&Bike
Bottchenbachstr. 18
06526 Sangerhausen
Sie können die Öle dort während der Öffnungszeiten (Werktags, Mo – Fr zwischen 9 und 16 Uhr) abgeben. Alternativ können Sie das gebrauchte Öl auch an unsere Annahmestelle senden. Bitte sorgen Sie in diesem Fall für eine geeignete Transportverpackung und eine ausreichende Frankierung.
Bitte beachten Sie, dass für Altöl besondere Transportbedingungen gelten können. Wir weisen außerdem darauf hin, dass unsere Annahmestelle über eine Einrichtung verfügt, die es ermöglicht, den Ölwechsel fachgerecht durchzuführen.
Falls Sie ein gewerblicher Endverbraucher sind, weisen wir darauf hin, dass wir uns Ihnen gegenüber zur Erfüllung unserer Annahmepflichten Dritter bedienen können.
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