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Kronenspreizer Kronenaufbieger
€ 20.48
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Als Privatverkäufer kann ich Ihnen leider keine Rechnung ausstellen.Als Nachweis
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Kronenspreizer
Als Verkäufer bewerte ich erst, wenn ich selbst fair bewertet wurde. Mein Ziel sind 5 Sterne. Versandkosten bestehen nicht nur aus Porto, auch das ganze drum und dran kostet Zeit und Geld. Dies sollte vor allem bei günstigen Artikeln berücksichtigt werden. Wenn nachträgliche Änderungswünsche nicht berücksichtigt werden können (z.B. Versand gewünscht aber nur Abholung möglich oder Anfrage nach PayPal; mache ich aus Kostengründen nicht), so ist das kein Grund für eine negative Bewertung. Bitte die Bedingungen vorher lesen und nicht nachträglich unfair bewerten. Danke!
Mit Ihrem Gebot verzichten Sie auf die gesetzlich geregelte Garantie und auf ein Rückgaberecht. Da aber jedem auch mal ein Fehler unterlaufen kann, melden Sie Sich im Zweifelsfall bitte, bevor Sie eine negative Bewertung abgeben.
Mit Ihrem Gebot gehen Sie einen verbindlichen Kaufvertrag ein. Wenn Sie diesen anschließend nicht erfüllen wollen, zahlen Sie 30% des Kaufpreises.
Bitte bieten Sie nicht, wenn Sie damit nicht einverstanden sind.
Wegen des Medizinproduktgesetzes (MPG)und der EU-Richtlinien muß der beschriebene Artikel als "gebraucht" für "Bastler" oder als "Ersatzteilspender" ohne jegliche Garantie oder Gewährleistung verkauft werden, auch dann, wenn keine Funktionsstörung vorliegt oder das Produkt noch verarbeitungsfähig ist. Im Gegensatz zum neuen Verbraucherschutzgesetz erklärt sich der Käufer mit Abgabe seines Gebotes ausdrücklich damit einverstanden, keinen Gebrauch vom neuen Garantie -Gesetz zu machen und verzichtet auf die ihm zustehenden Ansprüche völlig. Jegliche Haftung für nach der Lieferung auftretende Mängel ist ausgeschlossen, ebenso eine Rücknahme der Ware. Der Käufer wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß er bei der Inbetriebnahme oder Verarbeitung die Vorschriften des MPG sowie der Medizingeräte-Betreiberverordnung (MPBV) einzuhalten hat und soweit vorgeschrieben, eine entsprechende Sicherheitstechnische Kontrolle (STK) des Gerätes durchführen lassen muß. Für die Einhaltung ist der Käufer selbst verantwortlich. Da jedoch jeder mal Fehler macht oder etwas übersieht, kann man bei z.B. fehlerhafter Beschreibung o.ä. über alles reden, aber nicht, wenn der Käufer nicht alles gelesen hat. Bei Spassbietern klagt mein Anwalt auf 30% des Höchstgebotes. Und nun viel Spass beim Bieten.