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Klarlack Mipa CC9 + Härter HS25 normal 7,5L Profi Set
€ 129.2
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Description
Klarlack Mipa CC9 + Härter HS25 normal 7,5L Profi SetInhalt:
Mipa CC 9 2K-HS-Klarlack 5,0L
Mipa HS 25 2K-HS-Härter normal 2,5L
Beschreibung:
Mipa 2K-HS-Klarlack CC 9 ist ein VOC-konformer High-Solid Acryl-Klarlack für die Ganz- und Teillackierung von PKW und Nutzfahrzeugen mit besonders brillantem Klarlackstand und optimalem Verlauf auf Lösemittel- und Wasserbasislacken. Mipa 2K-HS-Klarlack CC 9 gewährleistet sowohl bei Ofentrocknung als auch bei Raumtemperaturtrocknung eine sehr schnelle An- und Durchtrocknung. Einen weiteren, großen Vorteil bietet der sehr langsame Viskositätsanstieg nach Härterzugabe. Während herkömmliche, schnelltrocknende Klarlacke in der Regel nach Härterzugabe sehr rasch nachdicken und dies in der Folge zu einem mangelhaften Klarlackverlauf führt, gewährleistet Mipa 2K-HS-Klarlack CC 9 eine gleichbleibende Spritzviskosität bis zu einer Stunde nach Härterzugabe (bezieht sich auf Mipa 2K-HS-Härter HS 25 und HS 35). Dadurch sind auch länger andauernde Lackierarbeiten problemlos mit optimalem Klarlackverlauf möglich. Dies führt zu einem prozesssicherem Applikationsverhalten und reduziert das Risiko von Fehllackierungen erheblich. Mipa 2K-HS-Klarlack CC 9 lässt sich unmittelbar nach forcierter Trocknung optimal polieren und weist hohe Beständigkeit gegenüber allen Witterungseinflüssen, sowie chemischen und mechanischen Belastungen auf. Geeignet auch als Schutzlack für Neonfarbtöne (Tagesleuchtfarben). Einfache und sichere Verarbeitung bei allen klimatischen Bedingungen.
Ergiebigkeit: 10,0 - 12,0 m²/l
Warnhinweis Mipa CC 9 2K-HS-Klarlack:
Warnhinweis Mipa HS 25 2K-HS-Härter:
ALLE UNSERE LACKIER- & CHEMIEPRODUKTE, SIND NUR FÜR DEN FACHMÄNNISCHEN GEBRAUCH BESTIMMT!
Bei Kauf von Chemischen Erzeugnissen aus unserem Produktsortiment, durch das Akzeptieren unserer AGB´s geben Sie an, dass Sie ein professioneller Anwender (Wiederverkäufer , berufsmäßiger Verwender und öffentliche Forschungs-, Untersuchungs- und Lehranstalten) und mindestens 18 Jahre alt sind. Außerdem als Abnehmer bestätigen Sie, dass Sie entweder bei geplanter Weiterveräußerung über eine Erlaubnis nach §6 ChemVerbotsV verfügen, oder als Endabnehmer die Ware nur in zulässiger Art verwenden und nicht auf eine unerlaubte Weise weiterveräußern oder verwenden wollen. Sie verpflichten sich, beim Auspacken und Verarbeitung unserer Produkte ausreichende Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, wie z.B. das Tragen von Schutzhandschuhen, Schutzbrille, Atemschutzmaske usw.
VOC Regelung:
Ab dem 01. Januar 2007 greifen die Veränderungen aus der so genannten “VOC Verordnung“ (2004/42/EC oder 1999/13/EC). Dies bedeutet für uns Händler, dass wir uns dahingehend absichern müssen, dass Produkte, die nicht VOC-konform sind, wie beispielsweise Industrielacke etc. ausschließlich für die Lackierung von industriellen Objekten eingesetzt werden. Unabhängig von diesen uneingeschränkt verkaufbaren Produkten gibt es laut Gesetz einige Anwendungen, für die die Beschränkung auf das genannte Sortiment nicht gilt, sondern unverändert auch andere, nach dem Gesetz nicht VOC-konforme Produkte verkauft werden dürfen. Diese Anwendungen sind: Restaurieren von Oldtimer, Befüllung, Aerosol-Spraydosen, Lackierung von Fahrzeugen der Bundeswehr, Zivilschutz, Feuerwehr, sowie der für die Aufrechterhaltung der Ordnung zuständigen Kräfte - Lackierung von Fahrzeugen, die im öffentlichen Dienst ausschließlich im Stadtgebiet eingesetzt werden, Industrielackierung (z.B. Kunststoffteile ohne Fahrzeugbezug). Entsprechend dem Gesetz trägt der Inverkehrbringer die Verantwortung dafür, dass nur VOC-konforme Produkte für die Fahrzeuglackierung verkauft werden bzw. Auch dafür, dass die eingeschränkt verkaufbaren Produkte nur für die genannten Ausnahmen zur Anwendung kommen.
Beachten Sie Externe Information:
31. Verordnung zur Dichtführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Chemikalienrechliche Verordnung zur Begrenzung der Emmissionen flüchtiger organischer Verbindungen (VOC)