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Klarlack Mipa CC8 + Härter HS10 kurz 7,5L Profi Set

€ 123.23

Availability: 33 in stock
  • Komponentensystem: 2K
  • Angebotspaket: Ja
  • Marke: Mipa
  • Condition: Neu
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  • Nach Erhalt des Artikels sollte Ihr Käufer innerhalb der folgenden Frist den Kauf widerrufen oder den Rückgabeprozess einleiten: 14 Tage
  • Maßeinheit: L
  • Beschreibung des Paketinhalts: Klarlack + Härter
  • Rücksendekosten trägt: Käufer trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren
  • Herstellernummer: nicht zutreffend

    Description

    Klarlack Mipa CC8 + Härter HS10 kurz 7,5L Profi Set
    Inhalt:
    Mipa CC 8 2K-HS-Klarlack 5L
    Mipa HS 10 2K-HS-Härter 2,5L
    Beschreibung:
    Mipa 2K-HS-Klarlack CC 8 ist ein VOC-konformer High-Solid Acryl-Klarlack für die Ganz- und Teillackierung von PKW und Nutzfahrzeugen mit besonders brillantem Klarlackstand und optimalem Verlauf auf Lösemittel- und Wasserbasislacken. Mipa 2K-HS-Klarlack CC 8 gewährleistet vor allem bei Ofentrocknung aber auch bei Raumtemperaturtrocknung eine optimale Durchhärtung. Lässt sich unmittelbar nach forcierter Trocknung optimal polieren und weist hohe Beständigkeit gegenüber allen Witterungseinflüssen, sowie chemischen und mechanischen Belastungen auf. Geeignet auch als Schutzlack für Neonfarbtöne (Tagesleuchtfarben). Einfache und sichere Verarbeitung bei allen klimatischen Bedingungen.
    Ergiebigkeit: 10,0 - 12,0 m²/
    Warnhinweis Mipa CC 8 2K-HS-Klarlack:
    Warnhinweis Mipa HS 10 2K-HS-Härter:
    ALLE UNSERE LACKIER- & CHEMIEPRODUKTE, SIND NUR FÜR DEN FACHMÄNNISCHEN GEBRAUCH BESTIMMT!
    Bei Kauf von Chemischen Erzeugnissen aus unserem Produktsortiment, durch das Akzeptieren unserer AGB´s geben Sie an, dass Sie ein professioneller Anwender (Wiederverkäufer , berufsmäßiger Verwender und öffentliche Forschungs-, Untersuchungs- und Lehranstalten) und mindestens 18 Jahre alt sind. Außerdem als Abnehmer bestätigen Sie, dass Sie entweder bei geplanter Weiterveräußerung über eine Erlaubnis nach §6 ChemVerbotsV verfügen, oder als Endabnehmer die Ware nur in zulässiger Art verwenden und nicht auf eine unerlaubte Weise weiterveräußern oder verwenden wollen. Sie verpflichten sich, beim Auspacken und Verarbeitung unserer Produkte ausreichende Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, wie z.B. das Tragen von Schutzhandschuhen, Schutzbrille, Atemschutzmaske usw.
    VOC Regelung:
    Ab dem 01. Januar 2007 greifen die Veränderungen aus der so genannten “VOC Verordnung“ (2004/42/EC oder 1999/13/EC). Dies bedeutet für uns Händler, dass wir uns dahingehend absichern müssen, dass Produkte, die nicht VOC-konform sind, wie beispielsweise Industrielacke etc. ausschließlich für die Lackierung von industriellen Objekten eingesetzt werden. Unabhängig von diesen uneingeschränkt verkaufbaren Produkten gibt es laut Gesetz einige Anwendungen, für die die Beschränkung auf das genannte Sortiment nicht gilt, sondern unverändert auch andere, nach dem Gesetz nicht VOC-konforme Produkte verkauft werden dürfen. Diese Anwendungen sind: Restaurieren von Oldtimer, Befüllung, Aerosol-Spraydosen, Lackierung von Fahrzeugen der Bundeswehr, Zivilschutz, Feuerwehr, sowie der für die Aufrechterhaltung der Ordnung zuständigen Kräfte - Lackierung von Fahrzeugen, die im öffentlichen Dienst ausschließlich im Stadtgebiet eingesetzt werden, Industrielackierung (z.B. Kunststoffteile ohne Fahrzeugbezug). Entsprechend dem Gesetz trägt der Inverkehrbringer die Verantwortung dafür, dass nur VOC-konforme Produkte für die Fahrzeuglackierung verkauft werden bzw. Auch dafür, dass die eingeschränkt verkaufbaren Produkte nur für die genannten Ausnahmen zur Anwendung kommen.
    Beachten Sie Externe Information:
    31.
    Verordnung zur Dichtführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
    Chemikalienrechliche Verordnung zur Begrenzung der Emmissionen flüchtiger organischer Verbindungen (VOC)