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Klarlack glänzend transparent 6x 400ml Motip Dupli Car1 Spraydose Schutzlack
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Klarlack glänzend transparent 6x 400ml Motip Dupli Car1 Spraydose Schutzlack
Überzugslack für Sprühlacke auf Acryl- und Nitrokombi-Basis, wie z.B. Metallic-, Neon- und weitere Farbsprays.
Beschreibung
Klarlack glänzend transparent 6x 400ml Motip Dupli Car1 Spraydose Schutzlack
Zusätzlicher Glanz und Schutz für alle Rallye-Lackierungen.
Zur Beseitigung von Sprühnebel empfehlen wir presto Polier- und Schleifpaste Art.Nr. 603192.
Hochwertige Acryl-Qualität
Ausgezeichnete Haftung
Guter Verlauf, glatte Oberfläche
Hervorragende Glanzbeständigkeit
Hohe Oberflächenhärte bei gleichzeitig guter Elastizität
Schnelltrocknend
Lichtecht, UV-beständig (vergilbungsfrei)
Witterungs- und schmutzbeständig
Kratz-, stoß- und schlagfest
Nach Durchtrocknung beständig gegen Wasser, verdünnte Säuren und Laugen
Bedingt benzinbeständig
Umwelt und Kennzeichnung:
· Umweltgerecht: Die Produkte von MOTIP DUPLI sind 100% frei von gesundheitsschädlichen
Schwermetallen. Die Kappen und Verpackungen bestehen aus recyclingfähigen Materialien.
· Kennzeichnung: Alle Produkte von MOTIP DUPLI entsprechen dem jeweils aktuellen Stand der
Kennzeichnungsvorschriften gem. Richtlinie 1999/45/EG. Zubereitungsrichtlinie. Alle Aerosole
entsprechen der TRGS 200 und TRG 300 sowie Aerosolrichtlinie 75/324/EWG in der zur Zeit gültigen
Fassung.
Physikalische und chemische Daten:
Bindemittelbasis: Acrylat-Mischpolymere
· Farbe: farblos
· Geruch: nach Lösemittel
· Glanzgrad: im 60° Messwinkel nach DIN 67530
glänzend: 80-90 GE
· Ergiebigkeit:
Je nach Beschaffenheit und Farbe des Untergrundes reichen
400 ml für ca. 1,0 - 1,5 m²
Trocknung (bei 20°C, 50% relative Luftfeuchte):
Staubtrocken: nach 10 Minuten
Grifffest: nach 50 Minuten
Durchgetrocknet/polierfähig: nach ca. 24 Stunden
Die Trocknungszeit ist abhängig von der Umgebungstemperatur, der Luftfeuchtigkeit und der
aufgetragenen Schichtstärke.
· Temperaturbeständigkeit: bis 80°C
Haltbarkeit: 10 Jahre bei sachgerechter Lagerung (=10°-25°C, relative Luftfeuchte von max. 60%)
Beachten Sie die entsprechenden Hinweise auf Kappe oder Etikett.
Vor der Anwendung die Achtungstexte stets sorgfältig lesen und beachten!
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet.
Gefahrenpiktogramme
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H222-H229 Extrem entzündbares Aerosol. Behälter steht unter Druck: kann bei Erwärmung bersten.
H319 Verursacht schwere Augenreizung.
H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten.Nicht rauchen.
P211 Nicht gegen offene Flamme oder andere Zündquelle sprühen.
P251 Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach Gebrauch.
P260 Aerosol nicht einatmen.
P410+P412 Vor Sonnenbestrahlung schützen. Nicht Temperaturen über 50 °C aussetzen.
P501 Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß der regionalen Vorschriften.
Hinweis zur Entsorgung von Altbatterien
Der nachfolgende Hinweis richtet sich an diejenigen, die Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien nutzen und in der an sie gelieferten Form nicht mehr weiterveräußern (Endnutzer):
1. Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien
Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben. Altbatterien vorgenannter Art können Sie daher entweder ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder sie direkt an unserem Versandlager unter der im Impressum genannten Adresse unentgeltlich abgeben.
2. Bedeutung der Batteriesymbole
Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne (s. u.) gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.
3.Fahrzeugbatterien
Beim Verkauf von Fahrzeugbatterien (dies sind Batterien, die für den Anlasser, die Beleuchtung oder für die Zündung von Fahrzeugen bestimmt sind) gelten die folgenden Besonderheiten: Der Verkäufer ist gem. § 10 BattG verpflichtet, gegenüber Endnutzern je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endnutzer im Zeitpunkt des Kaufs der neuen Fahrzeugbatterie dem Verkäufer keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgibt. Der Kunde erhält beim Kauf einer Fahrzeugbatterie einen Pfandgutschein. Der Kunde kann zu Erstattung des erhobenen Pfandes die alte Fahrzeugbatterie beim Verkäufer abgeben. Auf Grund der Gefahrengutverordnung ist ein Versand der alten Fahrzeugbatterie an den Verkäufer nicht zulässig. Alternativ kann der Kunde die alte Fahrzeugbatterie an einer vom öffentlich-rechtlichen-Entsorgungsträger eingerichteten Rücknahmestelle zurückgeben. Wird die Fahrzeug-Altbatterie nicht dem Pfand erhebenden Verkäufer zurück-gegeben, ist derjenige Erfassungsberechtigte nach § 11 Abs. 3, BattG der die Fahrzeug-Altbatterie zurücknimmt, verpflichtet, auf Verlangen dem Endnutzer die Rücknahme ohne Pfanderstattung schriftlich oder elektronisch zu bestätigen. Der Kunde erhält in diesem Fall das erhobene Pfand vom Verkäufer erstattet, sofern er dem Verkäufer einen schriftlichen oder elektronischen Rückgabenachweis nach § 10 Abs. 1 S. 4 BattG vorlegt, der zum Zeit-punkt der Vorlage nicht älter als zwei Wochen ist
Hinweis zur Entsorgung von Altöl
gemäß der Altölverordnung sind wir verpflichtet, folgende gebrauchte Öle kostenlos zurückzunehmen: Vebrennungsmotorenöle, Getriebeöle, Ölfilter sowie beim Ölwechsel regelmäßig anfallende ölhaltige Abfälle. Sie können das Altöl in der Menge bei uns zurückgeben, welche der bei uns gekauften Menge entspricht.
Unsere Annahmestelle ist:
WHR Car&Bike
Bottchenbachstr. 18
06526 Sangerhausen
Sie können die Öle dort während der Öffnungszeiten (Werktags, Mo – Fr zwischen 9 und 16 Uhr) abgeben. Alternativ können Sie das gebrauchte Öl auch an unsere Annahmestelle senden. Bitte sorgen Sie in diesem Fall für eine geeignete Transportverpackung und eine ausreichende Frankierung.
Bitte beachten Sie, dass für Altöl besondere Transportbedingungen gelten können. Wir weisen außerdem darauf hin, dass unsere Annahmestelle über eine Einrichtung verfügt, die es ermöglicht, den Ölwechsel fachgerecht durchzuführen.
Falls Sie ein gewerblicher Endverbraucher sind, weisen wir darauf hin, dass wir uns Ihnen gegenüber zur Erfüllung unserer Annahmepflichten Dritter bedienen können.
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