-40%
KATHREIN SAT-Verteilnetzverstärker VWS 2551 + EMU 250 5Fach-Steckverbinder
€ 47.46
- Description
- Size Guide
Description
VWS 2551SAT-Verstärker 4-fach 16 dB
+
EMU 250 5Fach-Steckverbinder
Gebraucht - Top Zustand
1 von 4 Halterung gebrochen (Siehe Bilder)
Produktbeschreibung
Überblick
Hohe Aussteuerfestigkeit der Verstärkerzüge
Hohe Entkopplung zwischen den Verstärkerzügen
Für die Innenmontage
Beschreibung
Der VWS 2551 wird als kaskadierbarer Verteilnetzverstärker zur Pegelanhebung und zum Schräglagenausgleich in Multischalter-Kaskaden eingesetzt.
Eigenschaften
Schrittweise einstellbare Dämpfungssteller (1-dB-Stufung) für den Sat- und den terrestrischen Bereich (alle Sat-Zweige werden gleichzeitig eingestellt)
Schrittweise einstellbare Vorentzerrung (2/4/6 dB) im Sat-Bereich (alle Sat-Zweige werden gleichzeitig eingestellt)
Die Stromversorgung des VWS 2551 und LNB-Speisung erfolgt durch Fernspeisung aus dem Multischalter, z. B. EXR 2508, über den Sat-Zweig "horizontal low"
Die Stromversorgung des VWS 2551 kann optional auch über den DC-Anschluss mit dem Netzteil NCF 18 erfolgen (nicht im Lieferumfang enthalten)
Bei Stromversorgung über den DC-Anschluss wird nur der Verstärker selbst versorgt, nicht aber die LNB-Speisung übernommen
BK-Tauglichkeit des terrestrischen Verstärkerzuges durch GaAs-Endstufe
Verteilnetzverstärker für Sat und terrestrischen Bereich im Kathrein-Sat-ZF-Verteilsystem 4 x Sat-ZF
Fünf Verstärker (4 x Sat-ZF und 1 x terrestrischer Bereich) sind in einem Gehäuse untergebracht.
Lieferumfang
1x VWS 2551 SAT-Verteilnetzverstärker
OVP nicht vorhanden
1x EMU 250
OVP nicht vorhanden
Ich versende ausschließlich mit :
Schaut Euch mal meine anderen Artikeln
an ;-)
Disclaimer:
Aufgrund des neuen EU-Rechts hier folgender Passus !
Beachten Sie die folgenden Bedingungen:
Bitte stellen Sie ihre Fragen vor Abgabe eines Gebotes.
Bei dieser Auktion handelt es sich um einen Kaufvertrag von Verbraucher zu Verbraucher nach § 13 BGB. Dies ist keine gewerbliche Auktion.
Der Verkauf dieses Artikels erfolgt unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung.
Gemäß § 447 BGB gilt, daß nach Aufgabe des Artikels bei Post oder Spediteur der Käufer die Verantwortung für eine Beschädigung oder einem Verlust während des Transportes hat.
Laut BGH-Urteil vom 07.11.2001, Az. VII ZR 13/01 – „Ricardo-Fall“ ist eine Ebay-Auktion ein wirksamer Kaufvertrag, der von beiden Parteien eingeklagt werden kann.
Der Artikel wird "so wie er ist" von privat verkauft.
Das bedeutet, dass Sie sich mit der Abgabe eines Gebotes ausdrücklich damit einverstanden erklären, auf die Ihnen gesetzlich zustehende Garantie gegen den Verkäufer völlig zu verzichten. Selbstverständlich gilt die Herstellergarantie - soweit angeboten.
Bieten Sie nicht, wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind!
Dieser Disclaimer bedeutet aber nicht, dass an der Funktionsfähigkeit des/der beschriebenen Artikel(s) oder Komponenten irgend ein Zweifel besteht, er dient nur zur rechtlichen Absicherung für mich als Verkäufer
.
Die Auktionsbeschreibung erfolgt nach den Herstellerangaben und den mir vorliegenden Informationen.
Auktionsware ist vom Rückgaberecht oder Umtausch ausgeschlossen.
Der Höchstbietende trägt zusätzlich zum Endverkaufspreis Versand- und Verpackungskosten als Pauschalbetrag. Bei einem unversicherten Versand trägt der Käufer das Verlustrisiko.
Wenn ein Versand nach außerhalb von Deutschland gewünscht wird, werden die Versandkosten je nach Land berechnet.
Sollte irgendwelcher Inhalt oder die designtechnische Gestaltung einzelner Angebotsseiten oder Teile dieses Angebots fremde Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen oder anderweitig in irgendeiner Form wettbewerbsrechtliche Probleme hervorbringen, so bitte ich unter Berufung auf § 8 Abs. 4 UWG, um eine angemessene, ausreichend erläuternde und schnelle Nachricht ohne Kostennote.
Ich garantiere, dass die zu Recht beanstandeten Passagen oder Teile dieser Angebotswebseiten in angemessener Frist entfernt bzw. den rechtlichen Vorgaben umfänglich angepasst werden, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist.
Die Einschaltung eines Anwaltes, zur für den Dienstanbieter kostenpflichtigen Abmahnung, entspricht nicht dessen wirklichen oder mutmaßlichen Willen und würde damit einen Verstoß gegen § 13 Abs. 5 UWG, wegen der Verfolgung sachfremder Ziele als beherrschendes Motiv der Verfahrenseinleitung, insbesondere einer Kostenerzielungsabsicht als eigentliche Triebfeder, sowie einen Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht darstellen.