-40%

Karlsruhe, Ansicht mit dem Schlossplatz, Original-Holzstich von Clerget 1888

€ 3.95

Availability: 100 in stock
  • Technik: Holzschnitt
  • Bundesland: Baden-Württemberg
  • Condition: gut!
  • Rücknahme akzeptiert: Verbraucher haben das Recht, den Artikel unter den angegebenen Bedingungen zurückzugeben.
  • Land & Region: Deutschland
  • Rücksendekosten trägt: Verkäufer trägt die Kosten der Rücksendung der Waren
  • Motiv: Architektur
  • Nach Erhalt des Artikels sollte Ihr Käufer innerhalb der folgenden Frist den Kauf widerrufen oder den Rückgabeprozess einleiten: 1 Monat
  • Kontinent: Europa
  • Alter/Originalität: Original 1800-1899
  • Rücknahme - Weitere Angaben: Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an: Altestiche – Internethandel Monika Spranz Dr. Bellstr. 9 Sinsheim [email protected] Fax 032127060240 Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang. Ende der Widerrufsbelehrung Ich bin Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UstG und deshalb nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt und auch nicht berechtigt, Ust in meinen Rechnungen auszuweisen

    Description

    Karlsruhe, Ansicht mit dem Schlossplatz, Original-Holzstich von Clerget 1888. Dieser Holzstich stammt aus einem französischen Ansichtenwerk. Die Rückseite des Blattes ist
    nicht
    bedruckt. Größe der Darstellung: 15 x 23 cm.
    Karlsruhe ist mit mehr als 300.000 Einwohnern die zweitgrößte Stadt des Landes Baden-Württemberg. Sie ist Verwaltungssitz des Regierungsbezirks Karlsruhe und des Landkreises Karlsru-he und bildet selbst einen Stadtkreis (kreisfreie Stadt). Die Stadt ist Oberzentrum für die Region Mitt-lerer Oberrhein und Teile der Südpfalz.
    Das 1715 vom heutigen Stadtteil Durlach aus als barocke Planstadt gegründete Karlsruhe war Haupt- und Residenzstadt des ehemaligen Landes Baden. Charakteristisch für den ursprünglichen Stadtplan sind die 32 ringsum vom Schloss in die Parkanlagen und den Hardtwald der Oberrheinebene ausstrahlenden Straßen. Nur das südliche Viertel wurde zent-rumsnah bebaut; seinem fächerförmigen Grundriss verdankt Karlsruhe den Beinamen „Fä-cherstadt“. Friedrich Weinbrenners klassizistische Bauten prägen das Bild der Stadterweiterung aus dem frühen 19. Jahrhundert.
    Seit 1950 ist Karlsruhe Sitz des Bundesgerichtshofs und des Generalbundesanwalts beim Bundesge-richtshof und seit 1951 des Bundesverfassungsgerichts, weshalb die Stadt „Residenz des Rechts“ genannt wird. Zahlreiche Behörden und Forschungseinrichtungen mit überregionaler Bedeutung sind in Karlsruhe angesiedelt. Unter den neun Hochschulen der Stadt ist das Karlsruher Institut für Techno-logie (KIT) die älteste und größte. Großen Infrastruktureinrichtungen wie den beiden Rheinhäfen und der zweitgrößten Raffinerie Deutschlands steht eine ansonsten vorwiegend mittelständisch geprägte Wirtschaft gegenüber. Karlsruhe ist einer der bedeutendsten europäischen Standorte der Informations- und Kommunikationstechnik.[2] Daran knüpft mit dem Zentrum für Kunst und Medi-en (ZKM) auch eine der wichtigsten Kulturinstitutionen in der Stadt an. Andere, wie das Badische Lan-desmuseum oder die Staatliche Kunsthalle, gehören zum Erbe der Residenzzeit.
    HOLZSTICH
    Die Erfindung des Holzstichs ist dem Engländer Thomas Bewick (1753-1828) zu verdanken. In Anlehnung an die Weisslinienschnitt-Technik fand er durch die Verwendung von neuen Materialien und Instrumenten eine Möglichkeit, auch in Holz eine dem Kupferstich nahezu ebenbürtige Stichtechnik zu entwickeln. Harte widerstandsfähige Hölzer ermöglichten hohe Auflagen und waren deutlich preiswerter als das teure Kupfer, wodurch der Holzstich gerade für Buchillustrationen mit höheren Auflagen eine echte Alternative zum Kupferstich darstellte. Das harte Buchsbaumholz wurde nicht wie bisher der Länge nach, sondern quer zur Faser als Kern- oder Hirnholzplatte geschnitten. Als Instrument diente der Stichel wie beim Kupferstich, womit feinste Linien und besonders sanfte Tonabstufungen möglich waren. Die Linien wurden teilweise so fein geführt, dass sie mit dem bloßen Auge nicht mehr erkennbar sind. Dadurch entstand eine solch realistische Wiedergabe, wie sie dem Holzschnitt niemals möglich war. Die Tonabstufungen wurden über die ganze Fläche gestochen, oder besser – graviert – bis jede Stelle des Bildes den gewünschten Hell- oder Dunkelton erreicht hatte. Durch das Aufkommen des Stahlstichs bekam der Holzstich eine erste echte Konkurrenz, und am Ende des 19. Jahrhunderts verlor er schnell durch die neuen Möglichkeiten der photographischen Reproduktionstechniken an Bedeutung.