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Hecht 655 Elektro Heckenschere Strauchschere Elektroheckenschere
€ 23.7
- Description
- Size Guide
Description
Hecht 655Elektro-Heckenschere mit 600 W Leistung und dem neuen robusten HECHT LASER CUT Messer.
Die Hecht 655
Elektro-Heckenschere
eignet sich bestens für die Heckenpflege im heimischen Garten. Mit einer
Schwertlänge von 62 cm
und einer
Leistung von 600 W
lassen sich Sträucher und Hecken
kinderleicht in Form
bringen.
Das
hochwertige Getriebe
mit
Metallgehäuse,
sowie das
„LASER CUT Messer“
sorgen für eine
lange Lebensdauer.
Die
beidseitig Diamant geschliffenen Messer
der Hecht 655 sind mit einem Laserstrahl geschnitten und liefern die notwendige
Schärfe
für die einfache Strauchpflege. Die Heckenschere hat eine
Schnittlänge
von
55 cm.
Der
leistungsstarke Motor
und das
robuste Getriebe
ermöglichen eine
Schnittkapazität
von bis zu
20 mm.
Der
ergonomisch geformte Griff
und der
Bügelgriff
mit
transparentem
Handschutz
bieten eine
sichere
und
leichte Handhabung.
Durch das recht
geringe Gewicht
von nur
3 kg
werden Arme und Rücken weniger beansprucht, was ein
ermüdungsarmes Arbeiten
ermöglicht.
Zum Schutz vor Unfällen ist die Hecht 655 Heckenschere mit
zwei Sicherheitsschaltern
(beidhändiger Betrieb) und einer
elektrischen Messerbremse
ausgestattet. Der
mitgelieferte Köcherschutz
schützt das Messer vor Schäden bei Transport und Lagerung.
Ihre Vorteile auf einen Blick
Metallgehäuse
LASER CUT Messer (Laser geschnitten)
Diamant geschliffene Klingen
Transparenter Handschutz
Schwertschutz
Gegenläufiges Sicherheitsmesser
>>
Hier
Technisches Datenblatt runterladen!
Technische Daten:
Maszlig;e:
ca. 97x20x18 cm (L/B/H)
Spannung:
230 – 240 V / 50 Hz
Leistung:
600 W
Messer-
oszillation:
1600 osz/min
Gewicht:
3 kg
Schwert-
länge:
62 cm
Schnitt-
länge:
55 cm
Lieferumfang:
1 x Hecht 655 Elektro-Heckenschere
Ihre Zufriedenheit ist unser oberstes Ziel!
Wir wünschen Ihnen
viel Spaß
mit Ihrem neuen HECHT Produkt und verbleiben mit herzlichen Grüßen aus dem
Münsterland
!
IHR TEAM VON
HECHT DEUTSCHLAND
Hinweis zum Elektrogesetz:
Elektro- und Elektronikgeräte – Informationen für private Haushalte
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) enthält eine Vielzahl von Anforderungen an den Umgang mit Elektro- und Elektronikgeräten. Die wichtigsten sind hier zusammengestellt.
1. Getrennte Erfassung von Altgeräten
Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, werden als Altgeräte bezeichnet. Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Altgeräte gehören insbesondere nicht in den Hausmüll, sondern in spezielle Sammel- und Rückgabe-systeme.
2. Batterien und Akkus
Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, im Regelfall vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen. Dies gilt nicht, soweit die Altgeräte bei öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern abgegeben und dort zum Zwecke der Vorbereitung zur Wiederverwendung von anderen Altgeräten separiert werden.
3. Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten
Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von Herstellern oder Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen abgeben. Ein Onlineverzeichnis der Sammel- und Rücknahmestel-len finden Sie hier: https://www.ear-system.de/ear-verzeichnis/sammel-und-ruecknahmestellen.jsf
4. Datenschutz-Hinweis
Altgeräte enthalten häufig sensible personenbezogene Daten. Dies gilt insbesondere für Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik wie Computer und Smartphones. Bitte beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse, dass für die Löschung der Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten jeder Endnutzer selbst verantwortlich ist.
5. Bedeutung des Symbols „durchgestrichene Mülltonne“
Das auf den Elektro- und Elektronikgeräten regelmäßig abgebildeten Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin, dass das jeweilige Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen ist.
6. Weitere Informationen
Wir sind Mitglied des Rücknahmesystems „take-e-back“. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.take-e-back.de.
7. Hinweis zur Abfallvermeidung:
Nach den Vorschriften der Richtlinie 2008/98/EU über Abfälle und ihrer Umsetzung in den Gesetzgebungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben Maßnahmen der Abfallvermeidung grundsätzlich Vorrang vor Maßnahmen der Abfallbewirtschaftung. Als Maßnahmen der Abfallvermeidung kommen bei Elektro- und Elektronikgeräten insbesondere die Verlängerung ihrer Lebensdauer durch Reparatur defekter Geräte und die Veräußerung funktionstüchtiger gebrauchter Geräte anstelle ihrer Zuführung zur Entsorgung in Betracht. Weitere Informationen enthält das Abfallvermeidungsprogramm des Bundes unter Beteiligung der Länder: https://www.bmu.de/publikation/abfallvermeidungsprogramm-des-bundes-unter-beteiligung-der-laender/