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Hecht 610 Elektro Heckenschere 600 Watt elektrische Strauchschere Heckentrimmer
€ 31.15
- Description
- Size Guide
Description
Hecht 610Elektro-Heckenschere mit ergonomischem Drehgriff und dem neuen robusten HECHT LASER CUT Messer.
Die
Hecht 610 Elektro-Heckenschere
eignet sich bestens für den
exakten und komfortablen Heckenschnitt.
Mit einer
Schwertlänge von 68 cm
und dem
leistungsstarken 600 W Motor
lassen sich Sträucher und Hecken kinderleicht in Form bringen. Für
ermüdungsfreies Arbeiten
sorgt ihr
ergonomisches Design
und der leicht abgewinkelte, zu beiden Seiten um
90° drehbare Bediengriff.
Das hochwertige
Getriebe mit Metallgehäuse,
sowie das
„LASER CUT Messer“
sorgen für eine lange Lebensdauer. Die beidseitig
Diamant geschliffenen Messer
der Hecht 610, mit einer
Schnittlänge von 61 cm,
sind mit einem Laserstrahl geschnitten und liefert die notwendige
Schärfe
für die einfache Strauchpflege. Der
leistungsstarke Motor
und das
robuste Getriebe
ermöglichen eine
Schnittkapazität
von bis zu
24 mm.
Durch den in
45° Schritten verstellbaren, ergonomischen Griff
lassen sich auch
schwierige Schnittsituationen
problemlos
bewältigen. Mit einem
geringen
Gewicht von
nur 3,1 kg
ist auch ein längerer Arbeitseinsatz problemlos möglich und die Hecht 610 wird zum
fantastischen Gartenhelfer.
Zum Schutz vor Unfällen ist die Hecht 610 Heckenschere mit
zwei Sicherheitsschaltern
(beidhändiger Betrieb) und einer
elektrischen Messerbremse
ausgestattet. Der
mitgelieferte Köcherschutz
schützt das Messer vor Schäden bei Transport und Lagerung.
Ihre Vorteile auf einen Blick
Metallgehäuse
LASER CUT Messer (Laser geschnitten)
Diamant geschliffene Klingen
Transparenter Handschutz
Ergonomisch geformter Drehgriff
Schwertschutz
Elektrische Messerbremse
>>
Hier
Technisches Datenblatt runterladen!
Technische Daten:
Spannung:
230 – 240 V / 50 Hz
Leistung:
600 W
Messer-
oszillation:
1400 osz/min
Gewicht:
3,1 kg
Schwertlänge:
680 mm
Schnittlänge:
610 mm
max.
Schnittkapazität:
24 mm
Ihre Zufriedenheit ist unser oberstes Ziel!
Wir wünschen Ihnen
viel Spaß
mit Ihrem neuen HECHT Produkt und verbleiben mit herzlichen Grüßen aus
dem Münsterland
!
IHR TEAM VON
HECHT DEUTSCHLAND
Hinweis zum Elektrogesetz:
Elektro- und Elektronikgeräte – Informationen für private Haushalte
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) enthält eine Vielzahl von Anforderungen an den Umgang mit Elektro- und Elektronikgeräten. Die wichtigsten sind hier zusammengestellt.
1. Getrennte Erfassung von Altgeräten
Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, werden als Altgeräte bezeichnet. Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Altgeräte gehören insbesondere nicht in den Hausmüll, sondern in spezielle Sammel- und Rückgabe-systeme.
2. Batterien und Akkus
Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, im Regelfall vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen. Dies gilt nicht, soweit die Altgeräte bei öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern abgegeben und dort zum Zwecke der Vorbereitung zur Wiederverwendung von anderen Altgeräten separiert werden.
3. Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten
Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von Herstellern oder Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen abgeben. Ein Onlineverzeichnis der Sammel- und Rücknahmestel-len finden Sie hier: https://www.ear-system.de/ear-verzeichnis/sammel-und-ruecknahmestellen.jsf
4. Datenschutz-Hinweis
Altgeräte enthalten häufig sensible personenbezogene Daten. Dies gilt insbesondere für Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik wie Computer und Smartphones. Bitte beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse, dass für die Löschung der Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten jeder Endnutzer selbst verantwortlich ist.
5. Bedeutung des Symbols „durchgestrichene Mülltonne“
Das auf den Elektro- und Elektronikgeräten regelmäßig abgebildeten Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin, dass das jeweilige Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen ist.
6. Weitere Informationen
Wir sind Mitglied des Rücknahmesystems „take-e-back“. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.take-e-back.de.
7. Hinweis zur Abfallvermeidung:
Nach den Vorschriften der Richtlinie 2008/98/EU über Abfälle und ihrer Umsetzung in den Gesetzgebungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben Maßnahmen der Abfallvermeidung grundsätzlich Vorrang vor Maßnahmen der Abfallbewirtschaftung. Als Maßnahmen der Abfallvermeidung kommen bei Elektro- und Elektronikgeräten insbesondere die Verlängerung ihrer Lebensdauer durch Reparatur defekter Geräte und die Veräußerung funktionstüchtiger gebrauchter Geräte anstelle ihrer Zuführung zur Entsorgung in Betracht. Weitere Informationen enthält das Abfallvermeidungsprogramm des Bundes unter Beteiligung der Länder: https://www.bmu.de/publikation/abfallvermeidungsprogramm-des-bundes-unter-beteiligung-der-laender/