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Druckminderer/Regler Schutzgas CFH DR513 für Einwegflaschen Abgang 4 mm Schlauch
€ 16.89
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Druckminderer/Regler Schutzgas CFH DR513 für Einwegflaschen Abgang 4 mm Schlauch
Schutzgas-Druckminderer DR 513 von CFH mit Eingang M10x1 für Einwegflaschen
Abgang für Schlauch 4 mm, Schutzgasregler für einfachere MIG/MAG-Schweißgeräte
für CO2 und Argon-Einwegflaschen von ROTHENBERGER, ROWI, CFH, Einhell und andere
für Flaschen bis 190 bar Prüfdruck und 210 g Füllgewicht bei CO, 60 bar bei verdichteten Gasen
Ausführung mit Manometer
Druckminderer mit Schlauchschnellanschluss 4 mm
für Einweg-Schutzgasflaschen CO² und Argon -DR 513-
passend für Flaschen von Rothenberger, ROWI, CFH, Einhell usw.
In unserem Sortiment finden Sie Druckregler in unterschiedlichen Größen und technischen Spezifikationen.
Lieferumfang
Druckminderer DR 513 von CFH mit Schlauchschnellanschluss 4 mm
Wir sind Ihr Lötfachmarkt / Schweißfachmarkt für Berlin und Umland.
Bei Fragen zu diesem oder anderen Geräten stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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Wir beraten Sie gern!
Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung:
https://ec.europa.eu/consumers/odr/
Versand
Wir kooperieren mit den Paketdienstleistern DHL, GLS und trans-o-flex. Der Speditionsversand erfolgt mit GEL oder Krage.
Hinweise zur Batterieverordnung
Im Lieferumfang vieler Geräte befinden sich Batterien. Auch in den Geräten selbst können Batterien oder Akkus fest eingebaut sein. Im Zusammenhang mit dem Vertrieb dieser Batterien oder Akkus sind wir als Händler gemäß Batterieverordnung verpflichtet, unsere Kunden auf folgendes hinzuweisen:
Der Kunde hat darauf zu achten, seine Altbatterien, wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben (eine Entsorgung im Hausmüll verstößt gegen die Batterieverordnung), an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abzugeben. Mit Ausnahme von Starterbatterien ist die Abgabe an kommunalen Sammelstellen kostenlos. Batterien, die der Kunde vom Verkäufer erhalten hat, können nach Gebrauch unentgeltlich an den Verkäufer zurückgegeben werden. Der Versand von gebrauchten Starterbatterien ist dabei lt. Gefahrgutverordnung nicht zulässig. Batterien, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet. Unter dem Mülltonnen-Symbol befindet sich die chemische Bezeichnung des Schadstoffs, zum Beispiel „Cd“ für Cadmium, „Pb“ für Blei und „Hg“ für Quecksilber. Sie finden diese Hinweise auch noch einmal in den Begleitpapieren der Warensendung oder in der Bedienungsanleitung des Herstellers.
HausundWerkstatt24 - Bert Schanner