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Dexheim 1723 an Reichshofrat von Gemmingen Wien Postvermerke Text

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    Description

    DEXHEIM (Rheinland-Pfalz) – FUCHS,
    Johannes. Hofbeständer des Freiherrn Hans Christoph von Gemmingen, Grundherr in Michelfeld, Reichshofrat (1677-1752). – E. Brief m. U. an eben diesen, seinen Herrn in WIEN (Österreich).
    DEXHEIM, 21. März 1723.
    3 S. in-Fol.– Neuigkeiten vom Hofgut, wobei er erstaunlicher Weise – zumindest am Anfang - seinen Herrn duzt. –
    Postvermerke auf der Adresse: „1/2 Franco“, „18“, „in den Gasthaus zum Weißen Schwanen auf dem neuen Mark(t) zu erfragen“,
    vom Absender selbst „cito“, auf der Rückseite handschriftlicher Taxvermerk „3“.
    Reichs-Frey-Hochwohlgebohrnen Herrn Gnädiger Herr – Dein Schreiben vom 3tn Martzi habe zurecht erhalten und daraus ersehen, daß ich die Frichten zu rechter Zeit gewendet hab ist alles gescheen. Wasmaßen aber die Dächer anlanget an Zige einzustecken, daß ich versehen kan das nähme ich in guter Obacht aber die Chauben die vom Laydäcker gemacht da lauft das Waße auf die Frucht da habe ich sie zurick machen müßen und die Gerst ligt auf dem obersten Speicher da freßen die Meiß Löcher zwüschen die Bord durch und die Gerst läft mihr her<..> auf die Speltz. Der Frichten sind so viel ich kan mihr selbsten balt nicht helfen und die Scheier die stet miserabel da daß man sich schämen muß. So hat sie der Wi verdorben, da mißen mehr den Tausent Züglen [= Ziegel] zu [=hinzu].
    Dem H. Besecher und Jörg Frey habe angedeidet daß sie ihre Hultigkeiten ablägen, so wollen sie ihre Gelter gleich in der Oster-Meß an ermelten Herrn Roß abtragen da solte ehr nicht sorgen.
    Was aber die Wollaten anlanget so wollen dieselben nicht mehr bezallen als die halb Schütten daß zaith recht Müße ihnenn Ihro Freyh. Gnaden von Gemmingen gut thun otter aber bezahlen si ihn mit seinen eignen Wängert geben desentwegen einem kein guet Wort das wehr churfurstlich Landsordnung.
    H. Johannes Mager aber sagt wan Ihro Freyh. Gnaden von Gemingen nacher Franckfurt köme so wollte er selbsten mit ihm Räthen bezahlen muß er woll das wäster aber man kon de Zaitz kein Gelt machen die Wein gelten nichts.
    Was aber den Johannes Fridrich von Dinheim ehr hätte dem Beseher von Ossenheim 50 R. geben wollen er hatte sie nicht nöhmen wollen bis all bey einander wehr nun aber hett er kein Gelt wollte er aber warten bis die zukünftig Sath Ernd. Er hatt 8 Morgen Sath daraußen so wollte ehedem Herrn 100 Tahler geben wan Ihro Freyh. Gnaden ihme den Bestand nicht umb 50 R. gebe so wollte ehr seine Gütter ligen laßen daß wehr nicht Weib und Künd vorgestanden.
    Der Jochem Lahr von Hanheim will kein Malter Psagt lifern bis Ihro Freyh. Gnaden von Geming ihm bey seinem eigenhendigen Bestand manduniren werden den der Vatt hat ihm 2 Morgen Acker gezackert und will ihm kein Steyer an der Pfag geben.
    Was aber die disjährigen Früchten anlanget, so kan ich sie ohnmüglich einnähmen den es ist schon kein Blatz mehr da der öberste Speicher und der underste ist auch voll und kan kein Malter mehr schütten. Meine Gülten hab ich auf meines Vatters Haus soll ich sie aufeinander schüden müß ich sorgen daß sie alle verderben. Unden auf dem ersten Speicher aber sind noch schöne Gemacher aber es sind keine Diren und Laden dran. Mächte ich sie mit Stroh zu müßte ich sorgen daß man eine Later daran stellen und mihr sie stellen und das alte Haus verfält gantz und gar. Es regnet mihr auf den Düsch wan nuhr Ihro Frey H. Gnaden etwas in dem nayen Haus zurechtmachen liß man stat tausend Ängst auf vonwegen der Freyden den es ist ein Diebstal im Land das nicht zu sagen ist.
    Was aber der Fruchtbreis ist underschüttlich
    das Korn Oppenheimer Maß 5 …[?]
    die Gerst  - 18 Batzen
    die Speltz – 1 R.
    der Haber – 1 R.
    etc.