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ColorMatic Professional 231650 2K Hi-Speed Klarlack 200ml seidenglanz seidenmatt
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ColorMatic Professional 231650 2K Hi-Speed Klarlack 200ml seidenglanz seidenmatt
Colormatic 2k Klarlack seidenglanz 200ml
Beschreibung
ColorMatic Professional 231650 2K Hi-Speed Klarlack 200ml seidenglanz seidenmatt
ColorMatic 2K Klarlack ist ein hochglänzender, extrem kratzfester 2K Klarlack mit höchster Beständigkeit gegen Benzin, UV-Strahlung und Witterungseinflüsse. Durch die schnelle Trocknung, sehr guten Verlauf und leichte Polierbarkeit ist ColorMatic 2K Klarlack bestens für Spot Repair geeignet. Für das Beilackieren bei Spot Repair den ColorMatic Beispritzlack verwenden. Befüllte ColorMatic Pre-Fill Produkte können nach 30 Minuten Trocknung überlackiert werden. Vorherige Lackierungen müssen vollständig getrocknet sein.
Effektlackierung von Tuningteilen
Lackierung von Zweirädern
Lackierung von Felgen
Höchste Resistenz gegen Benzin und UV-Strahlung
Höchste Witterungsbeständigkeit
Sehr gute Abrieb- und Kratzbeständigkeit
Sehr guter Verlauf
Schnelle Trocknung
Zur Überlackierung von Lösemittel- und Wasserbasis-Lacken geeignet
physikalische und chemische Daten:
Bindemittelbasis:
Acryl
Farbe:
transparent
Geruch:
nach Lösemittel
Glanzgrad:
im 60° Messwinkel nach DIN 67530
seidenmatt: ca. 30 GE
Ergiebigkeit:
200 ml für ca. 0,3 - 0,4 m²
Untergrund:
Lösemittel- und wasserbasierende Basislacke
Trocknung (bei 20°C, 50% relative Luftfeuchte):
Staubtrocken: nach 5 Minuten
Grifffest: nach 5 Stunden
Die Trocknungszeit ist abhängig von der Umgebungstemperatur, der Luftfeuchtigkeit und der aufgetragenen Schichtstärke.
Temperaturbeständigkeit:
bis 120°C
Haltbarkeit/Lagerung:
36 Monate bei sachgerechter Lagerung (=10°-25°C, relative Luftfeuchte von max. 60%)
Gebinde/Inhalt:
2 Komponenten Aerosoldosen, maximales Nennvolumen 200 ml
VOC-Wert:
123,5g
Topfzeit:
24 Stunden bei Raumtemperatur (20 - 25°C)
5 Tage bei kühler Lagerung (6°C)
Vor wiederholter Verarbeitung auf Raumtemperatur (20 - 25°C) bringen.
Siehe Gebrauchsanleitung
Umwelt und Kennzeichnung:
Umweltgerecht:
Die Produkte von MOTIP DUPLI sind 100% frei von gesundheitsschädlichen Schwermetallen. Die Kappen und Verpackungen bestehen aus recyclingfähigen Materialien.
Entsorgung:
Nur restentleerte Gebinde dem Recycling zuführen. Gebinde mit Resten zur Problemabfallstelle bringen.
Kennzeichnung:
Alle Produkte von MOTIP DUPLI entsprechen dem jeweils aktuellen Stand der Kennzeichnungsvorschriften gem. Richtlinie 1999/45/EG Zubereitungsrichtlinie. Alle Aerosole entsprechen der TRGS 200 und TRG 300 sowie Aerosolrichtlinie 75/324/EWG in der zur Zeit gültigen Fassung.
Vor der Anwendung die Achtungstexte stets sorgfältig lesen und beachten!
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet.
Gefahrenpiktogramme
Signalwort
Gefahr
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung:
Aliphatisches Polyisocyanat
n-Butylacetat
Aceton
2-Methoxy-1-methylethylacetat
3-isocyanatomethyl-3,5,5-trimethylcyclohexyl isocyanate, oligomers
Bis (1,2,2,6,6-pentamethyl-4-piperidyl) sebacat
Gemisch aus Alpha-3-(3-(2H-benzotriazol-2-yl)-5-tert-butyl-4-hydroxyphenyl)propionyl-omegahydroxypoly(
oxyethylen) und Alpha-3-
Gefahrenhinweise
H222-H229 Extrem entzündbares Aerosol. Behälter steht unter Druck: kann bei Erwärmung bersten.
H319 Verursacht schwere Augenreizung.
H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten.
Nicht rauchen.
P211 Nicht gegen offene Flamme oder andere Zündquelle sprühen.
P251 Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach Gebrauch.
P260 Aerosol nicht einatmen.
P280 Schutzhandschuhe tragen.
P302+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen.
P410+P412 Vor Sonnenbestrahlung schützen. Nicht Temperaturen über 50 °C aussetzen.
P501 Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den regionalen Vorschriften
Hinweis zur Entsorgung von Altbatterien
Der nachfolgende Hinweis richtet sich an diejenigen, die Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien nutzen und in der an sie gelieferten Form nicht mehr weiterveräußern (Endnutzer):
1. Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien
Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben. Altbatterien vorgenannter Art können Sie daher entweder ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder sie direkt an unserem Versandlager unter der im Impressum genannten Adresse unentgeltlich abgeben.
2. Bedeutung der Batteriesymbole
Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne (s. u.) gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.
3.Fahrzeugbatterien
Beim Verkauf von Fahrzeugbatterien (dies sind Batterien, die für den Anlasser, die Beleuchtung oder für die Zündung von Fahrzeugen bestimmt sind) gelten die folgenden Besonderheiten: Der Verkäufer ist gem. § 10 BattG verpflichtet, gegenüber Endnutzern je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endnutzer im Zeitpunkt des Kaufs der neuen Fahrzeugbatterie dem Verkäufer keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgibt. Der Kunde erhält beim Kauf einer Fahrzeugbatterie einen Pfandgutschein. Der Kunde kann zu Erstattung des erhobenen Pfandes die alte Fahrzeugbatterie beim Verkäufer abgeben. Auf Grund der Gefahrengutverordnung ist ein Versand der alten Fahrzeugbatterie an den Verkäufer nicht zulässig. Alternativ kann der Kunde die alte Fahrzeugbatterie an einer vom öffentlich-rechtlichen-Entsorgungsträger eingerichteten Rücknahmestelle zurückgeben. Wird die Fahrzeug-Altbatterie nicht dem Pfand erhebenden Verkäufer zurück-gegeben, ist derjenige Erfassungsberechtigte nach § 11 Abs. 3, BattG der die Fahrzeug-Altbatterie zurücknimmt, verpflichtet, auf Verlangen dem Endnutzer die Rücknahme ohne Pfanderstattung schriftlich oder elektronisch zu bestätigen. Der Kunde erhält in diesem Fall das erhobene Pfand vom Verkäufer erstattet, sofern er dem Verkäufer einen schriftlichen oder elektronischen Rückgabenachweis nach § 10 Abs. 1 S. 4 BattG vorlegt, der zum Zeit-punkt der Vorlage nicht älter als zwei Wochen ist
Hinweis zur Entsorgung von Altöl
gemäß der Altölverordnung sind wir verpflichtet, folgende gebrauchte Öle kostenlos zurückzunehmen: Vebrennungsmotorenöle, Getriebeöle, Ölfilter sowie beim Ölwechsel regelmäßig anfallende ölhaltige Abfälle. Sie können das Altöl in der Menge bei uns zurückgeben, welche der bei uns gekauften Menge entspricht.
Unsere Annahmestelle ist:
WHR Car&Bike
Bottchenbachstr. 18
06526 Sangerhausen
Sie können die Öle dort während der Öffnungszeiten (Werktags, Mo – Fr zwischen 9 und 16 Uhr) abgeben. Alternativ können Sie das gebrauchte Öl auch an unsere Annahmestelle senden. Bitte sorgen Sie in diesem Fall für eine geeignete Transportverpackung und eine ausreichende Frankierung.
Bitte beachten Sie, dass für Altöl besondere Transportbedingungen gelten können. Wir weisen außerdem darauf hin, dass unsere Annahmestelle über eine Einrichtung verfügt, die es ermöglicht, den Ölwechsel fachgerecht durchzuführen.
Falls Sie ein gewerblicher Endverbraucher sind, weisen wir darauf hin, dass wir uns Ihnen gegenüber zur Erfüllung unserer Annahmepflichten Dritter bedienen können.
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