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Chiptuning RaceChip Pro2 für Mercedes Sprinter (W906) 211 CDI 109PS 80kW
€ 105.07
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Description
Ebay RaceChip - Master Template - Produkt UltimateRaceChip
Pro2
für
Mercedes Sprinter (W906) 211 CDI 109PS 80kW
+
27
PS
1
+
68
Nm
1
5 Jahre
Produktgarantie
2
Bis zu 15% weniger
Verbrauch pro 100km
Chiptuning für Mercedes Sprinter (W906) 211 CDI 109PS 80kW
Chiptuning vom Marktführer
RaceChip Pro2: Bis zu 25% mehr Leistung
Bis zu 15% Kraftstoffersparnis auf 100km
Perfekt auf Ihr Fahrzeug abgestimmtes Tuning
Profi Automobil-Sicherheitsstecker
Individuell einstellbare Leistungsstufen
Leichter Einbau in 10 Minuten inkl. Einbauanleitung
Hochwertige Komponenten "Made in Germany"
Chiptuning vom Marktführer und Testsieger
Hitzeresistentes Kunststoffgehäuse
Inklusive 2 Jahre Produktgarantie
2
RaceChip Pro2 Chiptuning: unschlagbares Preis-Leistungs-Verhältnis
Fragen zum Chiptuning? Chiptuning einfach erklärt in 2 Minuten.
Einfacher Einbau in 10 Minuten
Montage in wenigen Schritten ohne Spezialwerkzeug. Keine Vorkenntnisse nötig.
Einfacher Einbau nach dem Plug & Drive Prinzip. Der Einbau des RaceChip Pro2 in Ihr Fahrzeug dauert nur wenige Minuten und kann ohne Fachwissen von Ihnen persönlich durchgeführt werden.
Überzeugen Sie sich selbst und genießen Sie ein völlig neues Fahrgefühl dank RaceChip Chiptuning. Einfacher Einbau, spürbar mehr Leistung und dabei weniger Verbrauch. Das alles bieten wir Ihnen mit der RaceChip Pro2 Tuningbox.
Technische Spezifikationen
SOFTWARE
Aktuellste Version der fahrzeugspezifischen Optimierungssoftware
Leistungsparameter der Software manuell einstellbar
Engine Protect System
HARDWARE
Platine mit Nano Wasserschutz
Profi Automobil-Sicherheitsstecker
16 Mhz Prozessor
Hitzeresistent
MAßE (CM):
L: 9,2 x T: 10,4 x H: 3,6
LIEFERUMFANG
RaceChip Pro2 Chiptuning-Modul
Passender Kabelbaum für Ihr Fahrzeug
Individuelle Einbauanleitung
Befestigungsmaterial
Blindstecker
RaceChip ist Marktführer
100.000 verkaufte Chips pro Jahr
Mehrfacher Testsieger
100 Mitarbeiter mit Benzin im Blut
Häufig gestellte Fragen zum RaceChip Pro2 Chiptuning
Kann Chiptuning meinem Fahrzeug schaden?
Nein, Chiptuning von RaceChip arbeitet ausschließlich innerhalb der Leistungsreserven Ihres Autos. Alle Motorschutzsysteme des Automobilherstellers bleiben aktiv. Zusätzlich profitieren Sie von der RaceChip Sicherheitssoftware Engine Protect Plus.
Wie funktioniert Chiptuning mit dem RaceChip Pro2?
Viele Fahrzeughersteller differenzieren die Leistung eines Autos nur noch über die Elektronik. Das bedeutet, die Fahrzeuge unterscheiden sich lediglich über die jeweilige Software. An diesem Punkt greift der RaceChip Pro2 ein. Mit der Tuningbox von RaceChip werden die Daten des Steuergeräts ausgelesen und fahrzeugspezifisch optimiert. Durch die Nutzung der vorhandenen Leistungsreserven wird eine Leistungssteigerung durch das Chiptuning von bis zu 30% ermöglicht.
Ist der RaceChip Pro2 individuell auf mein Auto abgestimmt?
Ja, jeder RaceChip wird speziell auf einen Motor und das entsprechende Steuergerät entwickelt und programmiert. So wird eine optimale Abstimmung und Leistungsentfaltung für Ihr Fahrzeug erzielt und die RaceChip Tuningbox perfekt auf Ihr Fahrzeug abgestimmt.
Kann der Einbau des Chiptuning-Moduls ohne Vorkenntnisse vorgenommen werden?
Ja, der Einbau des Chiptuning-Moduls kann innerhalb von 10 bis 15 Minuten ohne spezielles Werkzeug und ohne Vorkenntnisse geschehen, da alle RaceChip-Produkte dem Plug & Drive Prinzip folgen. Die Montage der Tuningbox ist in wenigen Schritten abgeschlossen. Eine fahrzeugspezifische Einbauanleitung für Ihr Fahrzeug erhalten Sie mit der Lieferung der Chiptuning-Box und falls Sie dennoch Fragen haben sollten, steht Ihnen unser technischer Support selbstverständlich gerne zur Seite.
Kann ich mein Fahrzeug wieder in den Serienzustand versetzen?
Ja, denn im Lieferumfang ist ein Deaktivierungsstecker enthalten. Sollten Sie Ihr Fahrzeug nur kurzzeitig in den Serienzustand versetzen wollen, dann können Sie einfach das Modul durch den Deaktivierungsstecker austauschen. Das Signal von der Motorsteuerung wird dann einfach direkt durchgeleitet. Sie wollen Ihr Fahrzeug verkaufen? Kein Problem, die spurenlose Rückrüstung des Chiptunings verläuft genauso einfach wie der Einbau in wenigen Schritten, eben nur in der umgekehrten Reihenfolge.
Kann ich trotz Chiptuning und der damit hervorgerufenen Mehrleistung den Verbrauch senken und Sprit sparen?
Ja, bei angepasster Fahrweise kann der Verbrauch in der Tat gesenkt werden. Die im Fahrzeug verbaute RaceChip Tuningbox sorgt für ein erhöhtes Drehmoment, welches ein früheres Hochschalten in den nächsthäheren Gang erlaubt. Dadurch kann das Fahrzeug insgesamt mit niedrigeren Drehzahlen bewegt werden, was wiederum den Spritverbrauch um bis zu 1 Liter auf 100km senkt.
Kann ich den RaceChip Pro2 auch mit Dieselpartikelfilter (DPF) verwenden?
Ja, der RaceChip Pro2 kann selbstverständlich problemlos in Verbindung mit einem Dieselpartikelfilter (DPF) oder auch Rußpartikelfilter verwendet werden. Unsere Module sind so abgestimmt, dass eine einwandfreie Funktion auch bei Serienfahrzeugen mit DPF gewährleistet wird.
RaceChip bietet Ihnen Chiptuning Made in Germany
Made in Germany gilt noch immer weltweit als Qualitätsmerkmal. Mit einem Chiptuning-Produkt von RaceChip erhalten Sie Qualität Made in Germany, denn RaceChip entwickelt und produziert seine Produkte ausschließlich in Deutschland.
Haben Sie Fragen?
Unser Kundensupport steht Ihnen gerne zur Verfügung.
6 Gründe einen RaceChip zu fahren
Optimale
Leistung
Geringer
Verbrauch
Chiptuning vom
Marktführer
Motorschutz
inkl. Garantie
Qualität und Technik
Made in Germany
Einfache
Selbstmontage
1
Bei der angegebenen Mehrleistung in PS und Nm handelt es sich um Zielwerte. D.h. Abweichungen nach oben und nach unten sind möglich. Diese können beispielsweise durch die Serientoleranz des jeweiligen Fahrzeugs (nach Richtlinie 80/1269/EWG darf die Leistung eines Neufahrzeugs um +/- 5% von den Leistungsangaben des Herstellers abweichen), die Qualität des verwendeten Kraftstoffs oder auch den Wartungs- und Alterszustand des Fahrzeugs verursacht werden.
Der Einbau eines Zusatzsteuergerätes stellt eine bauliche Veränderung dar und muss, sofern ein Fahrzeug auf der Straßenverkehrsordnung (StVO) unterliegenden Strecken bewegt wird, durch eine amtlich anerkannte Prüfeinrichtung i.S.d. §19 StVZO (z.B. TÜV, DEKRA oder KÜS) abgenommen und entsprechend § 22 StVZO bestätigt werden, d.h. die Leistungssteigerung muss in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.
Bei dem gewählten Modell ist aktuell noch kein Teilegutachten zur Eintragung verfügbar. Eine Eintragung des Zusatzsteuergerätes und der damit einhergehenden Leistungssteigerung ist dennoch möglich, setzt jedoch eine
kostenpflichtige Einzelabnahme
bei einer anerkannten Prüfeinrichtung voraus.
Garantiebestimmungen
(2)Produktgarantiebestimmungen
Produktgarantie
für die Produkte „RaceChip One“, „RaceChip Pro2“, „RaceChip Ultimate“ und „RaceChip Response Control“ gegenüber Verbrauchern
RaceChip entwickelt und produziert innovative und sichere Produkte für eine einfach umzusetzende und effektive Leistungssteigerung der meisten gängigen Fahrzeugtypen. Damit die Kunden von RaceChip sicher sein können, mit dem von ihnen erworbenen Produkt langfristig hohe Leistungen erzielen zu können, gewährt die RaceChip Chiptuning GmbH & Co. KG, Ulmer Straße 123, 73037 Göppingen (nachfolgend: „Garantiegeber“) gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (nachfolgend: „Garantienehmer“) auf die Produkte „RaceChip One“, „RaceChip Pro2“, „RaceChip Ultimate“ und „RaceChip Response Control“ (nachfolgend jeweils: „Produkt“, zusammen „Produkte“) kostenlos eine Produktgarantie mit dem hierin festgelegten Inhalt:
I. Abschluss eines Garantievertrags
Ist der räumliche Geltungsbereich gemäß Ziff. II dieser Garantiebedingungen eröffnet, kommt mit dem Kauf eines der Produkte durch den Garantienehmer automatisch ein Vertrag über die Gewährung einer Produktgarantie zwischen dem Garantienehmer und dem Garantiegeber mit dem hierin vereinbarten Inhalt zustande.
II. Räumlicher Geltungsbereich der Produktgarantie
Die Produktgarantie ist räumlich beschränkt auf Produkte, die über die Website des Garantiegebers für Deutschland, die Schweiz und Österreich, über vom Garantiegeber direkt gemachte Angebote auf den Online-Verkaufsplattformen eBay und Amazon, oder über einen in diesen Ländern ansässigen Händler oder Vertriebspartner erworben werden. Im Falle des Erwerbs der Produkte über eine andere Website des Garantiegebers oder über einen außerhalb des vorgenannten Gebiets ansässigen Händler oder Vertriebspartner besteht kein Garantieanspruch.
III. Von der Produktgarantie erfasste Bauteile der Produkte
Der Garantiegeber gewährt die Produktgarantie auf folgende Bauteile der Produkte:
Platine und Elektronik
Steckermodul auf der Platine
Kabelstrang, jedoch nicht für mechanische Schäden der Steckverbindung
Gehäuse inkl. Dichtung („RaceChip One“, „RaceChip Pro2“, „RaceChip Ultimate“) bzw. Gehäuse inkl. Membranfolie (“RaceChip Response Control”)
IV. Gegenstand und Umfang der Produktgarantie; Garantiedauer
1. Der Garantiegeber garantiert, dass die unter Ziff. III. genannten Bauteile der Produkte innerhalb der nachfolgend angegebenen Zeiträume ab dem Zeitpunkt des Erwerbs des jeweiligen Produkts gemäß Rechnungsdatum keine Mängel aufweisen, die die Funktion des jeweiligen Produkts beeinträchtigen („Garantiefall“).
„RaceChip One“: 2 Jahre
„RaceChip Pro2“, „RaceChip Ultimate“: 5 Jahre
“RaceChip Response Control”: 2 Jahre
Ausgenommen von der Produktgarantie sind rein optische Mängel, die keinen Einfluss auf die Einsatzfähigkeit des Produkts haben (sog. „Schönheitsfehler“).
2. Die Produktgarantie gilt nur insoweit, wie der Garantienehmer das Fahrzeug, in welches das jeweilige Produkt eingebaut ist, ausschließlich zur privaten, d.h. nicht-gewerblichen Nutzung (gewerbliche Nutzung ist z.B. gewerbsmäßige Personenbeförderung; Fahrschulfahrzeug; Kurier-/Auslieferungsfahrzeug; Mietfahrzeug) verwendet, es sei denn die gewerbliche Nutzung des Fahrzeugs ist für den Mangel des garantiefähigen Bauteils des Produkts nicht ursächlich geworden.
3. Im Garantiefall umfasst die Produktgarantie nach Wahl des Garantiegebers entweder die kostenlose Lieferung eines gleichwertigen Ersatzprodukts oder aber die kostenlose Reparatur des betroffenen Produkts (soweit technisch möglich). Der Garantiegeber übernimmt darüber hinaus die Organisation und die Kosten des Transports des Ersatzprodukts bzw. des reparierten Produkts zum Garantienehmer.
Darüber hinaus bestehen keine weiteren Rechte oder Ansprüche aus dieser Produktgarantie. Insbesondere bestehen aus der Produktgarantie keine Ansprüche auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
V. Ausschluss der Produktgarantie
1. Ansprüche aus der Produktgarantie setzen voraus, dass der Mangel des jeweiligen Produkts nicht auf einen der folgenden Umstände zurückzuführen ist:
normaler Verschleiß;
falsche bzw. unsachgemäße Installation (z.B. Verlegung des Produkts bzw. des Kabelbaums in Bereichen hoher thermischer Belastung, wie etwa am Krümmer bzw. entlang des Motorblocks, mit der Folge des Eintritts von Schmelzschäden) und/oder Inbetriebnahme des Produkts entgegen den Vorgaben des Garantiegebers;
unsachgemäße Verwendung bzw. Bedienung des Produkts entgegen den Vorgaben des Garantiegebers (z.B. Drehschaltereinstellungen, die nicht vom Garantiegeber freigegeben sind);
Veränderungen am Produkt oder eigenmächtige Reparaturversuche, die ohne das vorherige Einverständnis des Garantiegebers vorgenommen wurden;
Off-Road-Einsatz mit Fahrten durch Gewässer unter voller Ausnutzung der Wattiefe des Fahrzeugs;
von außen einwirkende Beschädigung, insbesondere Unfall im Straßenverkehr (d.h. ein plötzliches Ereignis im Straßenverkehr, in welchem sich ein verkehrstypisches Schadensrisiko realisiert hat) oder auch Beschädigung anlässlich von Motorwäsche, Tierschäden etc.;
höhere Gewalt bzw. außergewöhnliche/extreme Natureinflüsse wie z.B. Überschwemmungen, Naturkatastrophen etc.
eigenes Verschulden des Garantienehmers oder Dritter.
2. Ferner besteht kein Garantieanspruch, wenn der Garantienehmer die Regelungen zum Vorgehen im Garantiefall unter Ziff. VI dieser Garantiebedingungen schuldhaft missachtet, es sei denn, die Missachtung dieser Regelungen ist weder für die Feststellung des Garantiefalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht des Garantiegebers ursächlich.
3. Ein Garantieanspruch ist im Übrigen ausgeschlossen, wenn das Produkt in ein Fahrzeugmodell bzw. einen Motortyp eingebaut wird, für welches bzw. welchen es nicht vom Garantiegeber ausdrücklich freigegeben wurde.
VI. Vorgehen im Garantiefall, Abwicklung Garantieanspruch
1. Der Garantienehmer hat den Garantiegeber unverzüglich schriftlich von dem Eintritt eines Garantiefalls zu informieren. Hierzu hat der Garantienehmer den im
Anhang
beigefügten Produktgarantieschein auszufüllen und an folgende Anschrift zu senden:
RaceChip Chiptuning GmbH & Co. KG
Ulmer Str. 123
73037 Göppingen
Im Produktgarantieschein hat der Garantienehmer eine möglichst präzise Beschreibung des von ihm festgestellten Mangels anzugeben und den von ihm geltend gemachten Garantieanspruch zu begründen.
2. Zusammen mit dem Produktgarantieschein hat der Garantienehmer das betroffene Produkt auf eigene Kosten an die vorstehende Adresse zu senden und darüber hinaus eine Kopie des Original-Kaufbelegs für das Produkt vorzulegen.
3. Mit Erhalt des betroffenen Produkts und der vorgenannten Unterlagen prüft der Garantiegeber den geltend gemachten Garantieanspruch und informiert den Garantienehmer über das Ergebnis seiner Prüfung. Im Garantiefall wird der Garantiegeber nach eigener Wahl entweder ein gleichwertiges Ersatzprodukt liefern oder aber das betroffene Produkt reparieren (soweit technisch möglich) und an den Garantienehmer zurücksenden. Die Organisation und die Kosten des Transports des Ersatzprodukts bzw. des reparierten Produkts zum Garantienehmer übernimmt der Garantiegeber.
4. Bei zu Unrecht geltend gemachten Garantieansprüchen behält sich der Garantiegeber vor, die Kosten für die Prüfung des Garantieanspruchs und den Rücktransport des betroffenen Produkts zum Garantienehmer von diesem erstattet zu verlangen, soweit der Garantiegeber nach dem Vertrag oder dem Gesetz nicht ohnehin zur Tragung dieser Kosten verpflichtet ist. Dies gilt nicht, wenn für den Garantienehmer nicht erkennbar war, dass kein Garantieanspruch bestand.
VII. Verjährung der Garantieansprüche
Ansprüche aus der Produktgarantie für Mängel der Produkte, die während der Garantiedauer aufgetreten sind, verjähren innerhalb von 12 Monaten seit Ende des Jahres, in dem der jeweilige Anspruch entstanden ist, also insbesondere der Schaden aufgetreten ist, und der Garantienehmer von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt hat. Im Falle von Vorsatz gilt hiervon abweichend die gesetzliche Verjährungsfrist.
VIII. Vertragliche oder gesetzliche Rechte
Die vertraglichen oder gesetzlichen Rechte des Garantienehmers gegenüber dem Garantiegeber als Verkäufer und/oder Hersteller der Produkte werden durch diese Produktgarantie nicht berührt oder eingeschränkt und bestehen unverändert fort.
IX. Schlussbestimmungen
1. Diese Produktgarantie gilt in dem vorstehend genannten Umfang und unter den vorstehend genannten Bedingungen (einschließlich der Vorlage der Kopie des ursprünglichen Original-Kaufbelegs) auch für jeden späteren Erwerber des Produkts im Falle von dessen Weiterveräußerung bzw. der Weiterveräußerung des Fahrzeugs, in welches das Produkt eingebaut ist.
2. Sollte eine Bestimmung in diesen Garantiebedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Garantiebedingungen hiervon nicht berührt.
3. Diese Produktgarantie unterliegt der Geltung deutschen Rechts.
4. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Produktgarantie ist der Sitz des Garantiegebers.
(4)Motorwechselbestimmungen
Motorwechselbestimmungen
für die Produkte „RaceChip GTS“ und "RaceChip GTS Black"
Bei RaceChip stimmen wir unsere Optimierungssoftware speziell auf den jeweiligen Motor ab, in welchem unser Produkt zur Leistungsoptimierung eingesetzt wird. Daher ist eine uneingeschränkte Wiederverwendung unserer Chiptuning-Produkte nur dann möglich, wenn im neuen Fahrzeug exakt derselbe Motor verbaut ist. Sollte dies nicht der Fall sein, kontaktieren Sie bitte unseren Kundenservice, um Möglichkeiten und Kosten einer Mitnahme eines unserer Chiptuning-Produkte in ein neues Fahrzeug zu erfahren. Beim RaceChip GTS und RaceChip GTS Black bieten wir die Option an, Ihr RaceChip-Produkt entsprechend für das neue Fahrzeug umzuprogrammieren, d.h. wir spielen die entsprechende RaceChip Optimierungssoftware auf und liefern Ihnen dann das für das neue Fahrzeug benötigte Kabel für den Anschluss. Diese Option bieten wir bis zu 24 Monate nach Kauf eines unserer Produkte an. Für eine Umprogrammierung muss sich die Hardware noch in einwandfreiem Funktionszustand befinden. Innerhalb von Deutschland ist der Versand kostenlos. Außerhalb von Deutschland werden die anfallenden Versandgebühren gesondert berechnet. Die für eine Umprogrammierung anfallenden Kosten (inkl. des benötigten Kabels) belaufen sich auf EUR 99 (inkl. MwSt.). Beim RaceChip GTS und RaceChip GTS Black ist die erste Umprogrammierung im Lieferumfang enthalten und daher kostenlos.
Rechtliche Information zum Einbau von Chiptuning
Rechtliche Hinweise zum Einbau von Zusatzsteuergeräten
Abnahme- und Eintragungspflicht für Chiptuning in den Fahrzeugpapieren
Durch Chiptuning erlischt die Allgemeine Betriebserlaubnis des Fahrzeugs, wenn die Abnahme des Einbaus der Leistungssteigerung nicht umgehend durch eine amtlich anerkannte Prüfeinrichtung i.S.d. § 19 StVZO durchgeführt und entsprechend § 22 StVZO bestätigt worden ist, d.h. die Leistungssteigerung muss in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.
Bereits heute liefern wir daher für eine Reihe an Fahrzeugen Leistungssteigerungen mit einem entsprechenden Teilegutachten zur Eintragung des Chiptunings aus. Mit diesem Teilegutachten können Sie sich die Leistungssteigerung bei jeder anerkannten Prüfeinrichtung eintragen lassen.
Sollten wir für das gewählte Modell noch kein Teilegutachten anbieten, sind Sie aber dennoch auf der sicheren Seite, da wir unsere Chiptuning-Produkte für alle Motoren unter höchsten Qualitätsstandards entwickeln und produzieren.
Auch ohne Teilegutachten ist eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere über eine kostenpflichtige Einzelabnahme bei einem anerkannten Prüfinstitut möglich. Da der genaue Ablauf und die Kosten für eine Einzelabnahme von Fall zu Fall unterschiedlich sind, sollten Sie sich direkt beim entsprechenden Prüfinstitut über die Details der Einzelabnahme in Ihrem Fall informieren