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CFC Tönungsfolie mit Montage, Chrysler, 300 C, (LX) Limousine 09/04-12/10, premi
€ 162.62
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CFCProfi-Qualität direkt vom Hersteller
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Tönungsfolie mit Montage
für alle hinteren Scheiben (ab B-Säule)
vom CFC-Profi
Spezifikation
professionelle Montage bei einem unserer deutschlandweiten CFC Stützpunkte
hochwertige Klima-Tönungs- und Splitterschutzfolie
extrem hoher Wärmeschutz durch Edelmetallbeschichtung
mehrlagiger HighEnd Folienaufbau
starker HPR-Kleber
hohe Lebensdauer durch extra Kratzschutzfilm
perfekter UV-, Sicht- und Blendschutz
Splitterschutz bei Glasbruch
schützt das Interieur vor dem Ausbleichen
Deutschlandweite Montage – so geht’s in 7 Schritten
1. Aus der Karte den Montageort in Deiner Nähe aussuchen
2. Montage über eBay bestellen
3. Uns den Montageort in der Verkaufsabwicklung mitteilen
4. Wir kontaktieren Dich zur Montageterminvereinbarung
5. Fahrzeug bei uns abgeben
6. Wir verlegen die AutoGlasFolie in Deinem Auto (Dauer ca. 3 Stunden)
7. Fahrzeug abholen und los freuen!
Auswahl Fahrzeug
Fahrzeug:
Chrysler 300 C (LX) Limousine 09/04-12/10
Artikel-Nr:
AG-P50-CH-001-T-MON
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Auswahl Montage-Partner
Bitte teilen Sie uns die Monatge-Partner-Nr. in der Verkaufsabwicklung mit!
Montageablauf
Rechtliche Hinweise
TÜV-frei mit ABG
Bitte beachten Sie folgende Hinweise des Kraftfahrt Bundesamt (KBA)! Die durch das KBA, gemäß der allgemeinen Bauartgenehmigung (ABG) geprüften Sonnenschutzfolien, dürfen nachträglich an der Innenseite von Kraftfahrzeugscheiben angebracht werden, die für die Sicht des Fahrzeugführers nicht von Bedeutung sind. (Im Regelfall ab der B-Säule nach hinten). Die Folie an der Heckscheibe, darf nur in Verbindung mit einem rechten Außenspiegel montiert werden. Die Folien dürfen nur bis zur Scheibenhalterung auf den Scheiben aufgebracht werden. Ein Verklemmen bzw. eine Verbindung der Folie mit der Scheibeneinfassung oder der Gummidichtung ist unzulässig. Die ABG Nummer muss dauerhaft und gut lesbar auf der Folie aufgebracht sein. Beachten Sie die Hinweise der allgemeinen Bauartgenehmigung (ABG). Die ABG Urkunde ist im Fahrzeug mitzuführen!
15 Jahre Garantie
Ab dem Kaufdatum gewährt Ihnen CFC®CarFilmComponents deutschlandweit eine Materialgarantie von 15 Jahren auf Ihre CFC®AutoGlasFolie. Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug innerhalb dieses Zeitraumes ununterbrochen in Ihrem Eigentum steht und die Montage fachgerecht vorgenommen wurde.
Die Materialgarantie erstreckt sich ausschließlich darauf, dass die Folie keine Mängel durch Ausbleichen, Verfärbung, Rissbildung, Delaminierung, Demetallisierung, Schrumpfung oder Nachlassen der Klebekraft aufweist.
Sollten Sie aus den angegebenen Gründen schadhaft werden, werden wir Ihnen die CFC®AutoGlasFolie ohne Berechnung ersetzen.
Diese Garantie ist nicht übertragbar. CFC®CarFilmComponents übernimmt keine Haftung für Mängel, die durch Nichtbeachtung der Pflegehinweise, Unfallschäden, überdurchschnittliche Beanspruchung oder missbräuchliche Verwendung verursacht wurden. CFC®CarFilmComponents übernimmt ebenfalls keine Haftung bei Glasbruch, gleichgültig aus welchem Grund und bei Demontage.
Bei ESG Scheiben mit aufgeklebten oder aufgedampften Leiterbahnen (Heckscheibenheizung / Antennen) kann nach der Demontage einer CFC®AutoGlasFolie gegebenenfalls die Funktion eingeschränkt oder die Leiterbahn beschädigt sein. Mängel dieser Art sind grundsätzlich von der Garantie ausgeschlossen. Die Garantie bezieht sich ausschließlich auf die Folienqualität.
Bei einem künftigen behördlichen Zulassungsverbot bzw. einer Änderung der rechtlichen Bestimmungen von AutoGlasFolie im Allgemeinen ist weder die Entfernung, noch der Austausch, noch eine Kostenerstattung jeglicher Art in diese Garantie eingeschlossen.
Ihre gesetzlichen Rechte werden von dieser Garantie nicht eingeschränkt und stehen ihnen selbstverständlich in vollem Umfang zu.
Hinweise: Aufgrund des natürlichen Staubgehaltes der Umgebungsluft sind minimale Staubeinschlüsse unter der Folie nicht vermeidbar und stellen daher keinen Garantiefall dar!
Ausschluss Widerrufsrecht
Das Widerrufsrecht besteht entsprechend § 312 d Abs. 4 BGB unter anderem nicht besteht bei Verträgen:
1. zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden (z.B. KFZ-spezifische AutoGlasFolien, KFZ-spezifische LackschutzFolien, Maßgefertigte Zuschnitte und Rollenabschnitte) oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten würde (Prüfen Sie daher besonders sorgfältig bei fahrzeugspezifischen Artikeln das Baujahr und die Modellreihe Ihres Fahrzeuges! Vergleichen Sie hierzu alle angegebenen Fahrzeugtypen und deren Angaben. Beachten Sie auch unbedingt die Baujahrangabe. Beispiel: (02/05-) bzw. (-02/05) bezieht sich immer auf Modellreihen die auch tatsächlich ab bzw. bis zu dem jeweiligen angegebenen Datum gebaut worden sind. Vorgänger- oder Nachfolgemodellreihen sind dabei nicht mit inbegriffen. Beachten Sie auch unbedingt, dass die Erstzulassung (EZ) laut Kfz-Schein außerhalb der Baujahresangabe liegen kann! Da wir für Sie die oben genannten Artikel nach Ihren konkreten Angaben spezifisch anfertigen ist somit ein Widerruf ausgeschlossen).
2. zur Lieferung von Audio oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger von Ihnen entsiegelt worden sind oder die in der Form von Versteigerungen geschlossen werden.
3. zur Lieferung von Waren, die aufgrund einer bestimmten Angebotsaktion rabattiert sind oder als Restposten bzw. wegen geringer Mängel (2. Wahl) günstiger verkauft werden.