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Blutzuckermessgerät CONTOUR NEXT ONE mg/dL | Ohne Sensoren | ►Händler◄
€ 4.74
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Description
Ohne KartonageCONTOUR NEXT ONE Blutzuckermessgerät mg/dL | Ohne Sensoren
Hochpräzise Messergebnisse
Im Angebot sind keine Sensoren enthalten.
CONTOUR NEXT ONE Blutzuckermessgerät mg/dL
CONTOUR Next One Blutzuckermessgerät
Kurzbedienungsanleitung + Bedienungsanleitung
Stechhilfe von Ascensia
5 MICROLET Lanzetten
Blutzuckertagebuch + Etui
Zur Blutzuckerstimmung.Blutzuckermonitoring und Blutzuckerselbstkontrolle.
CONTOUR NEXT ONE setzt neue Maßstäbe und ist führend in punkto Messgenauigkeit.Präzises Blutzuckermessen kann Blutzuckerschwankungen verhindern und so mehr Sicherheit im Alltag geben.
CONTOUR NEXT ONE misst nahezu doppelt so genau (± 8,4 mg/dl bzw. ± 0,5 mmol/l oder ± 8,4 %), wie es die
DIN EN ISO-Norm 15197:2015 verlangt.1,2
Zudem liegt das Gerät gut in der Hand und die Bedienung ist intuitiv-einfach.
Der Online-Händler ist gemäß § 9 Abs. 1 BattG verpflichtet, Altbatterien an oder in der unmittelbaren Nähe seiner Verkaufsstelle unentgeltlich zurückzunehmen. Die Rücknahmeverpflichtung beschränkt sich auf Altbatterien der Art, die der Vertreiber als Neubatterien in seinem Sortiment führt oder geführt hat, und auf diejenige Menge, "derer sich Endnutzer üblicherweise entledigen". Sie erstreckt sich nicht auf Waren mit eingebauten Altbatterien. Insofern ist das ElektroG anwendbar.
Cadmiumverbot
Bereits am 26.09.2008 ist die EU-Richtlinie 2006 / 66 / EG über Batterien oder Akkumulatoren in Kraft getreten, durch die ein Cadmiumverbot für Gerätebatterien und -akkumulatoren wirksam geworden ist. Von diesem Verbot sind cadmiumhaltige Akkumulatoren in schnurlosen Werkzeugen aber zunächst noch ausgenommen. Diese Ausnahme soll zum 26.09.2010 überprüft werden. Die Richtlinie gibt Mindestsammelziele für Altbatterien/-akkumulatoren von 25% bzw. 45% vor, die bis zum 26.09.2012 bzw. 26.09.2016 erreicht werden sollen. Zudem werden Recyclingquoten von 75% bei Blei-Säure-Akkumulatoren, 65% bei cadmiumhaltigen Akkumulatoren und 50% bei sonstigen Batterien und Akkumulatoren vorgeschrieben.
Symbol nach § 17 Abs. 1 BattG: