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Bestway Einhängeskimmer 58233 für Filtersysteme Flowclear Oberflächenskimmer
€ 13.14
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Description
BestWay™ 58386BestWay 58233
Einhängeskimmer
Geeignet für Filteranlagen mit einer Leistung von mindestens 2.006 l/h
Jetzt noch klareres Poolwasser erleben. Die Bestway Einhängeskimmer bietet einen hocheffizienten Weg, Ihr Poolwasser stets kristallklar zu halten.
Sobald der Skimmer voll ist, kann er einfach entleert und erneut benutzt werden.
Ein Must-have für jeden Pool.
Produktmerkmale:
Anwendung - Geeignet für Filteranlagen mit einer Leistung von mindestens 2.006 l/h.
Hohe Verarbeitungsqualität - Er ist aus robustem Kunststoff gefertigt.
Einfache Montage - Sobald der Skimmer an das Filterpumpensystem angeschlossen wird, fängt er sofort mit dem Säubern der Wasseroberfläche an.
Vielseitigkeit - Mit den beiden Wandhalterungen, die im Lieferumfang enthalten sind, ist er sowohl für (ovale) Fast Set Pools als auch für (rechteckige) Frame Set Pools geeignet.
Marke:
BestWay
Modell:
58233
Typ:
Einhängeskimmer
Volumen:
1 Liter
Breite:
21 cm
Länge:
49 cm
Höhe:
64 cm
Gewicht:
2 kg
• 1x Einhängeskimmer BestWay™ 58233
Die Zufriedenheit unserer Kunden ist unser höchstes Ziel!
Unser Bewertungsprofil ist ein Spiegelbild der Kundenzufriedenheit. Deshalb ist es uns sehr wichtig, für jedes noch so kleine Problem eine Lösung zu finden. Bevor Sie eine negative oder neutrale Bewertung abgeben, sollten Sie uns kontaktieren, denn für jedes Problem gibt es eine Lösung.
Bei Reklamationen oder fehlenden Teilen kontaktieren Sie uns bitte ebenfalls.
Denken Sie bei der Abgabe einer Bewertung bitte auch an die "Sterne-Detailbewertungen" unterhalb der Kommentarzeile. Sie unterstützen uns damit, dass wir unsere Artikel auch weiterhin zu solch günstigen Preisen anbieten können.
Da wir solche Geräte verkaufen, die Batterien und Akkus enthalten, sind wir nach dem Batteriegesetz (BattG) verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:
Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien und Akkus gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann.
Altbatterien können Schadstoffe enthalten, die bei nicht sachgemäßer Lagerung oder Entsorgung die Umwelt oder Ihre Gesundheit schädigen können. Batterien enthalten aber auch wichtige Rohstoffe wie z.B. Eisen, Zink, Mangan oder Nickel und werden wieder verwertet.
Sie können die Batterien nach Gebrauch entweder an uns zurücksenden an:
SELLNET GmbH
Luisenstr. 26
15230 Frankfurt (Oder)
oder in unmittelbarer Nähe (z.B. im Handel oder in kommunalen Sammelstellen) unentgeltlich zurückgeben. Die Abgabe in Verkaufsstellen ist dabei auf für Endnutzer für die üblichen Mengen sowie solche Altbatterien beschränkt, die der Vertreiber als Neubatterien in seinem Sortiment führt oder geführt hat.
Die auf den Batterien abgebildeten Symbole haben folgende Bedeutung:
Das Zeichen mit der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass Sie Batterien und Akkus nicht im Hausmüll entsorgen dürfen.
Unter diesen Zeichen finden Sie zusätzlich nachstehende Symbole mit folgender Bedeutung:
• Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
• Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
• Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber.
Wichtiger Hinweis zu Lithiumbatterien und Akkupacks:
Lithiumbatterien und Akkupacks dürfen nur im entladenen Zustand an uns zurückgesandt oder in die Altbatteriesammelgefäße beim Handel und bei öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern gegeben werden. Bei nicht vollständig entladenen Batterien muss Vorsorge gegen Kurzschlüsse getroffen werden.
Definition: "Lithiumbatterien" sind einmal entladbare Lithium-Primärbatterien; "Akkupacks" umfassen auch Akkumulatoren der Systeme Blei, Nickel-Cadmium, Nickel-Metallhydrid und Lithium.
Der Zustand "vollständige Entladung" ist gegeben, wenn das übliche Gebrauchsende (zum Beispiel Abschalten des Gerätes bei Erreichen der Entladeschlussspannung oder einsetzende Funktionsbeeinträchtigungen wegen unzureichender Batteriekapazität) erreicht ist. Um einen Kurzschluss zu verhindern müssen die Pole mit Klebestreifen isoliert werden.
Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten
Gebrauchte Elektro-und Elektronikgeräte dürfen gemäßeuropäischer Vorgaben [RICHTLINIE 2002/96/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. Januar 2003 über Elektro-und Elektronik-Altgeräte] nicht mehr zum unsortierten Siedlungsabfall gegeben werden. Sie müssen getrennt erfasst werden.
Das Symbol der Abfalltonne auf Rädern weist auf die Notwendigkeit der getrennten Sammlung hin.
- Helfen auch Sie mit beim Umweltschutz und sorgen dafür, dieses Gerät, wenn Sie es nicht mehr weiter nutzen wollen, in die hierfür vorgesehenen Systeme der Getrenntsammlung zu geben.
Die unsachgemäße Entsorgung von Elektro-Altgeräten gefährdet Mensch und Umwelt!
Elektrogeräte bestehen aus vielen verschiedenen Substanzen; darunter sind wertvolle Rohstoffe wie Kupfer oder Aluminium, gleichzeitig aber auch umwelt- und gesundheitsgefährdende Stoffe wie Cadmium, Blei, Quecksilber und polybromhaltige Flammschutzmittel. Mit dem Elektro-Gesetz wird der Einsatz dieser Stoffe in Neugeräten stark eingeschränkt. In einigen Bauteilen jedoch kann heute auf ihre Verwendung noch nicht verzichtet werden, so dass die Altgeräte häufig noch erhebliche Mengen an Schadstoffen enthalten.
In Deutschland sind Sie gesetzlich [Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro-und Elektronikgeräten (Elektro-und Elektronikgerätegesetz - ElektroG) vom 16. März 2005] verpflichtet, ein Altgerät einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen.
Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Kommunen) haben hierzu Sammelstellen eingerichtet, an denen Altgeräte aus privaten Haushalten ihres Gebietes für Sie kostenfrei entgegengenommen werden. Möglicherweise holen die rechtlichen Entsorgungsträger die Altgeräte auch bei den privaten Haushalten ab. - Bitte informieren Sie sich über ihren lokalen Abfallkalender oder bei Ihrer Stadt-oder Ihrer Gemeindeverwaltung über die in Ihrem Gebiet zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Rückgabe oder Sammlung von Altgeräten.
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