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Alte franz. Quadrantwaage | Papierwaage | ca.1855 von Naudin

€ 29.04

Availability: 68 in stock
  • Condition: gebraucht, nicht komplett, sehr gut erhalten
  • Rücknahme akzeptiert: ReturnsNotAccepted

    Description

    Hier können Sie eine leider nicht komplette Quadranten-Waage von
    Paul Florentin Naudin erwerben.
    Paul Florentin Naudin eröffnete seine Werkstätte in der 27, Rue de la Savonnerie in Rouen
    in der Normandie im Jahr 1854.
    Die Werkstätte hatte er von M. Viaro übernommen.
    Die Herstellergravur erwähnt auch Naudin als Nachfolger von Viaro, so dass man sicherlich davon ausgehen
    kann, dass dies
    ein entsprechend frühes Werk ist.
    Die Skala der Pendel-Quadranten-Waage
    von Naudin
    hat die Abmessungen von ca. 24 x 24 cm. Das Messing-Blatt ist ca. 4mm stark und wiegt ca. 442 g.
    Die
    Befestigungsschraube ist mit Vorder-
    und Rückseite erhalten.
    Der Vorbesitzer hat das Blatt auf ein Holzbrett montiert, so dass man das schön aufstellen kann. Natürlich kann man das Holzbrett
    aber auch einfach wieder abnehmen.
    Eine spätere Version dieser Waage kann man sich auf dem letzten Foto ansehen. Die dort abgebildete Waage Von Naudin ist nicht im Lieferumfang dieser Auktion enthalten.
    Der Versand erfolgt als versichertes Paket und natürlich in einer bruchsicheren Umverpackung.
    International bidders please ask for the shipping costs first.
    Bilder sind Bestandteil der Auktion.
    Alle Artikel sind aus einem Nichtraucherhaushalt, in dem es keine Haustiere gibt.
    Sollten Sie Fragen haben, werden diese sehr gerne beantwortet.
    Bitte beachten Sie auch meine weiteren Auktionen! Viel Spaß und Erfolg beim Ersteigern!
    Und nun noch die Rechtsbelehrung, die leider notwendig ist:
    Privatverkauf, keine Rücknahme oder Garantie.
    Der Satz
    Privatverkauf, keine Rücknahme oder Garantie,
    besagt nach dem § 3 Abs. 5 des Fernabsatzgesetzes folgendes:
    Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen zustehende Sachmängelhaftung (auch Garantie oder Gewährleistung genannt) völlig zu verzichten. Der Bieter akzeptiert außerdem mit seinem Gebot, dass es sich bei dem Angebot um eine Versteigerung im Sinne des § 3 Abs. 5 des Fernabsatzgesetzes handelt. Dies bedeutet für den Höchstbietenden auch, dass gemäß dieses Fernabsatzgesetzes kein Widerruf besteht.