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2 x Blutzuckergerät mmol/L Neu STERIL | Ohne Sensoren | ►Händler◄
€ 8.97
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Description
ProduktbeschreibungenKartonage wird beigelegt
2 x Blutzuckergerät mmol/L Neu STERIL | Ohne Sensoren
Im Angebot sind keine Sensoren enthalten
Blutzuckermessgerät, Messung in mmol/L.
Produkteigenschaften:
Größe: 77 x 57 x 19 mm (H x B x T)
Gewicht: 47,5 g
Farbe: Silber
Material: Kunststoff
Größe des Displays: 40 x 30 mm
Messzeit: 5 Sekunden Countdown
Messbereich: 0,6 bis 33,3 mmol/l
Messprinzip: elektrochemisch / enzymatisch GDH-FAD
Kalibrierung: Plasmakalibriert
Blutmenge: 0,6 l venöses oder kapillares Vollblut
Arbeitstemperatur des Gerätes: 5 C bis 45 C
Relative Luftfeuchtigkeit: 10 bis 93 %
Speicherplatz: 480 Messergebnisse; Durchschnittswerte: 7, 14 und 30 Tage
Codierung: Erfolgt automatisch
Teststreifen: CONTOUR NEXT Sensoren
PZN Teststreifen: 8884487
Batterien: Zwei 3-Volt Lithiumbatterien (Typ DL2032 oder CR2032) für ca. 1.000 Messungen (bei durchschnittlichem Gebrauch 1 Jahr)
Im Lieferumfang Set sind Batterien enthalten
Wir versenden die Verpackung und die Geräte mit Bayer oder Ascensia Aufdruck.
der Online-Händler ist gemäß § 9 Abs. 1 BattG verpflichtet, Altbatterien an oder in der unmittelbaren Nähe seiner Verkaufsstelle unentgeltlich zurückzunehmen. Die Rücknahmeverpflichtung beschränkt sich auf Altbatterien der Art, die der Vertreiber als Neubatterien in seinem Sortiment führt oder geführt hat, und auf diejenige Menge, "derer sich Endnutzer üblicherweise entledigen". Sie erstreckt sich nicht auf Waren mit eingebauten Altbatterien. Insofern ist das ElektroG anwendbar.
Cadmiumverbot
Bereits am 26.09.2008 ist die EU-Richtlinie 2006 / 66 / EG über Batterien oder Akkumulatoren in Kraft getreten, durch die ein Cadmiumverbot für Gerätebatterien und -akkumulatoren wirksam geworden ist. Von diesem Verbot sind cadmiumhaltige Akkumulatoren in schnurlosen Werkzeugen aber zunächst noch ausgenommen. Diese Ausnahme soll zum 26.09.2010 überprüft werden. Die Richtlinie gibt Mindestsammelziele für Altbatterien/-akkumulatoren von 25% bzw. 45% vor, die bis zum 26.09.2012 bzw. 26.09.2016 erreicht werden sollen. Zudem werden Recyclingquoten von 75% bei Blei-Säure-Akkumulatoren, 65% bei cadmiumhaltigen Akkumulatoren und 50% bei sonstigen Batterien und Akkumulatoren vorgeschrieben.
Symbol nach § 17 Abs. 1 BattG: