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15 x Home Defense | Killer Sting | HDS 68 Cal. 68 Man-Stopper Ammunition

$ 12.87

Availability: 56 in stock
  • Modell: Kal. 68
  • Modifizierter Artikel: Ja
  • Produktart: Geschoss für Nahe- & Fernbereich
  • Herstellungsland und -region: Deutschland
  • Herstellernummer: 464336888
  • Condition: New
  • Angebotspaket: Ja
  • Anzahl: 15
  • Marke: Wolf 3D Print
  • Farbe: Kupfer

    Description

    15 x Home Defense | Killer Sting | HDS 68 Cal. 68 Munition Man-Stopper.
    Bei den “Killer Sting” Geschossen im Kaliber 68 handelt es sich um speziell für den Umarex HDS 68 Shotgun entwickelte und gefertigte Hochleistungsmunition.
    Zur Herstellung wird hochwertiger Kunststoff und Stahl auf einem Industrie 3D Drucker präzise miteinander verbunden.
    Das Resultat ist eine der durchschlagkräftigsten legal erwerbbaren Munitionssorten und unterstreicht den Home Defense Charakter der HDS 68
    Sie erhalten in diesem Angebot 15 Stück
    Die normalen Hartgummi Kugeln sind zu leicht und stoppen niemanden.
    Eine Stahlkugel diesem Kaliber ist viel zu schwer und fliegt zu langsam bei den erlaubten 7,5 Joule.
    Jetzt füllen wir diese Lücke mit den highperformance Killer Sting-Geschossen und die Ergebnisse sind wirklich beeindruckend.
    Technische Daten
    Kaliber         : Cal. 68
    Länge           : 30mm
    Gewicht       : 6.44 Gramm
    Material        : Kunststoff/Stahl
    Durch die optimierte Grundform und das auf 7,5 Joule angepasste Gewicht erreichen diese Geschosse eine sehr hohe Geschwindigkeit und richten im Ziel massiven Schaden an.
    NICHT auf Menschen oder Tiere schießen !
    Extremste Verletzungsgefahr!
    Tests an Gelblöcken ergaben massive potentielle Gewebeschäden und damit hohe Mannstoppwirkung.
    !!! Das Schießen auf Personen ist verboten. Dessen ungeachtet gilt das persönliche Recht auf Notwehr im begründeten Fall. § 32 StGB Notwehr, Notstand !!!
    Lieferumfang
    15 Stück Geschosse Farbe Kupfer
    !!! Das Schießen auf Personen ist verboten. Dessen ungeachtet gilt das persönliche Recht auf Notwehr im begründeten Fall. § 32 StGB Notwehr,