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10x Deepblue Einzelverpackte Schnelltest nasaler Selbsttest

€ 10.55

Availability: 97 in stock
  • Marke: DEEPBLUE
  • Anzahl der Einheiten: 10
  • Condition: New

    Description

    Dieses Produkt wird für den qualitativen In-vitro-Nachweis des SARS-CoV-2-Antigens in menschlichen Nasenabstrichproben verwendet. Der Schnelltest verwendet die Doppelantikörper-Sandwich-Methode zum Nachweis des SARS-CoV-2 N-Proteins. Es ist für den persönlichen Gebrauch durch ungeschulte Laien als Schnelltestmethode für eine Coronavirus-Infektion bestimmt. Bitte treffen Sie jedoch keine medizinische Entscheidung ohne Rücksprache mit dem Arzt.
    Eigenschaften:
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    BfArM gelistet AT1190/21
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    Schnelles Ergebnis schon nach 15 Minuten
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    Einfache Handhabung alles aus einem Set
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    Testmöglichkeit ohne Labor Spezifität: 99,80 %
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    TÜV zertifiziert, CE1434
    Testverfahren:
    1. Bewahren Sie die Testkassette und die behandelte Probe 15 bis 30 Min. lang bei Raumtemperatur (10 – 30 °C) auf.
    2. Öffnen Sie den Aluminiumfolienbeutel der Testkassette und legen Sie die Testkassette auf eine ebene Fläche.
    3. Entnehmen Sie mit dem beigefügten Stäbchen eine Probe aus der Nase durch abstreichen der Nasenwände.
    4. 4 bis 5 Tropfen der behandelten Probe in die Probenvertiefung der Testkassette geben.
    5. Beobachten Sie die Ergebnisse nach 15-minütiger Inkubation bei 10 – 30 °C. Ein nach 30 Minuten erhaltenes Ergebnis ist ungültig
    Probenentnahme:
    Führen Sie die gesamte weiche Spitze des Tupfers vorsichtig in einem Nasenloch ca. 1,5cm tief ein, bis Sie etwas Widerstand spüren. Mit mittlerem Druck reiben Sie den Tupfer langsam in einer kreisförmigen Bewegung um die Innenwand Ihrer Nase 4-6 mal für eine Gesamtzeit von 15 Sekunden. Wiederholen Sie den gleichen Vorgang mit dem gleichen Abstrich in dem anderen Nasenloch.
    WICHTIGER HINWEIS:
    Schnell- und Selbsttests haben gegenüber sogenannten „PCR-Tests“ eine höhere Fehlerrate. Daher sollte nach jedem positiven Schnell- oder Selbsttest UNBEDINGT immer ein PCR-Test durch ein qualifiziertes Labor zur Bestätigung vorgenommen werden.
    Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 3 BGB besteht das Widerrufsrecht, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, nicht bei Verträgen zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.