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1 L MEYER-Chemie Tiefgrund Tiefengrund Grundierung für Außen Putz Estrich Beton
€ 1.05
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Willkommen Bei Selskap24Produktbeschreibung und Lieferumfang:
1 Liter Tiefgrund LH 2002.
Tiefgrund LH 2002 ist eine hochwertige Grundierung für alle kritischen Untergründe.
Sein Haupteinsatzgebiet liegt in der Festigung sandender Putze und Estriche
sowie anderen stark saugenden Untergründen vor nachfolgenden Beschichtung.
Aber auch zum grundieren von Beton, Asbestzementplatten, Gipsputze und Gipskartonplatten sowie der Festigung
alter Kalk und Mineralfarben. Leimfarben müssen vorher abgewaschen werden.
Durch seine sehr gute Tiefenwirkung festigt Tiefgrund LH 2002 auch tiefere Schichten und ist ein notwendiges Produkt
bei vielen Renovierungsarbeiten. Tiefgrund LH 2002 sollte nicht auf mit Polystyrolhartschaum gedämmten Fassaden
verwendet werden. Der Untergrund muss sauber, trocken und fettfrei sein.
Lose und abblätternde Teile vorher entfernen.
In der Regel genügt ein Anstrich. Bei stark saugenden Untergründen sind 2 Anstriche nass in nass zu empfehlen.
Bei schwach saugenden Untergründen kann Tiefgrund LH 2002 mit ca. 30% Terpentin-Ersatz verdünnt werden.
Tiefgrund LH 2002 trocknet bei normaler Temperatur und Saugfähigkeit 2-4 Std.
Niedrigere Temperaturen und hohe Saugfähigkeit bewirken eine zum Teil erhebliche Verlängerung der Trocknung.
Nicht unter + 7 Grad verarbeiten. Der Tiefgrund LH 2002 wird mit den üblichen Streichwerkzeugen verarbeitet.
Arbeitsgeräte sofort nach Gebrauch mit Terpentin-Ersatz oder Pinselreiniger reinigen.
EU Grenzwert für dieses Produkt Kat 1/h lb 750g/l
Dieses Produkt enthält max. 737g/l VOC.
Gefahrenhinweise:
Flüssigkeit und Dampf entzündbar.
Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Kann bei Verschlucken und Eindringen
in die Atemwege tödlich sein. Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
Sicherheitshinweise:
1.1 Produktidentifikator · Handelsname: MEYER Tiefgrund LH 2002 NEU · Artikelnummer: 6000.0001 · 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · Verwendung des Stoffes / des Gemisches Grundierung · 1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt · Hersteller/Lieferant: MEYER-CHEMIE GmbH & Co KG Postfach 225 Telefon (05223) 92590 32122 Enger Telefax (05223) 15330 · Auskunftgebender Bereich: Abt. Produktsicherheit, Email: [email protected] · 1.4 Notrufnummer: Giftnotruf Berlin Telefon: +49(0)30 30686 700 * ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren · 2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs · Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 d~ GHS02 Flamme Flam. Liq. 3 H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar. d~ GHS08 Gesundheitsgefahr STOT RE 2 H373 Kann das zentrale Nervensystem schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition. Asp. Tox. 1 H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. d~ GHS07 STOT SE 3 H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Aquatic Chronic 3 H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. · 2.2 Kennzeichnungselemente · Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet. · Gefahrenpiktogramme d~ GHS02 d~ GHS07 d~ GHS08 · Signalwort Gefahr · Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung: Kohlenwasserstoffe, C9-C11, n-Alkane, iso-Alkane, cyclische Verbindungen, < 2% Aromaten Kohlenwasserstoffe, C9-C12, n-Alkane, iso-Alkane, cyclische Verbindungen, Aromaten (2-25 %) Kohlenwasserstoffe, C9, Aromaten · Gefahrenhinweise H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar. H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. H373 Kann das zentrale Nervensystem schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition. H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. · Sicherheitshinweise P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P103 Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen. (Fortsetzung auf Seite 2) DE Seite: 2/8 Sicherheitsdatenblatt gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31 Druckdatum: 19.02.2019 überarbeitet am: 19.02.2019 Versionsnummer 2 Handelsname: MEYER Tiefgrund LH 2002 NEU (Fortsetzung von Seite 1) 48.0 P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen. P233 Behälter dicht verschlossen halten. P243 Maßnahmen gegen elektrostatische Entladungen treffen. P260 Dampf nicht einatmen. P271 Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden. P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P280 Schutzhandschuhe tragen. P301+P310 BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P331 KEIN Erbrechen herbeiführen. P303+P361+P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen oder duschen. P304+P340 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. P314 Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P370+P378 Bei Brand: CO2, Löschpulver oder Wassersprühstrahl zum Löschen verwenden. P403+P235 An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Kühl halten. P501 Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen / nationalen/ internationalen Vorschriften. · Zusätzliche Angaben: EUH066 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. · 2.3 Sonstige Gefahren · Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung · PBT: Nicht anwendbar. · vPvB: Nicht anwendbar. * ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen · 3.2 Chemische Charakterisierung: Gemische · Beschreibung: Gemisch aus nachfolgend angeführten Stoffen mit ungefährlichen Beimengungen. · Gefährliche Inhaltsstoffe: EG-Nummer: 919-857-5 Reg.nr.: 01-2119463258-33 Kohlenwasserstoffe, C9-C11, nAlkane, iso-Alkane, cyclische Verbindungen, < 2% Aromaten d~ Flam. Liq. 3, H226; d~ Asp. Tox. 1, H304; d~ STOT SE 3, H336 50-100% EG-Nummer: 918-668-5 Reg.nr.: 01-2119455851-35 Kohlenwasserstoffe, C9, Aromaten d~ Flam. Liq. 3, H226; d~ Asp. Tox. 1, H304; d~ Aquatic Chronic 2, H411; d~ STOT SE 3, H335-H336 10-<25% EG-Nummer: 919-446-0 Reg.nr.: 01-2119458049-33 Kohlenwasserstoffe, C9-C12, nAlkane, iso-Alkane, cyclische Verbindungen, Aromaten (2-25 %) d~ Flam. Liq. 3, H226; d~ STOT RE 1, H372; Asp. Tox. 1, H304; d~ Aquatic Chronic 2, H411; d~ STOT SE 3, H336 2,5-<10% · zusätzl. Hinweise: Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist dem Abschnitt 16 zu entnehmen. ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen · 4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen · nach Einatmen: Frischluftzufuhr, bei Beschwerden Arzt aufsuchen. · nach Hautkontakt: Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und gut nachspülen. Getränkte Kleidung sofort entfernen. · nach Augenkontakt: Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten mit fließendem Wasser spülen. · nach Verschlucken: Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder dieses Etikett vorzeigen. (Fortsetzung auf Seite 3) DE Seite: 3/8 Sicherheitsdatenblatt gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31 Druckdatum: 19.02.2019 überarbeitet am: 19.02.2019 Versionsnummer 2 Handelsname: MEYER Tiefgrund LH 2002 NEU (Fortsetzung von Seite 2) 48.0 · 4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Schädigt das zentrale Nervensystem bei längerer oder wiederholter Exposition. Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. · 4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung · 5.1 Löschmittel · Geeignete Löschmittel: CO2, Löschpulver oder Wassersprühstrahl. Größeren Brand mit Wassersprühstrahl oder alkoholbeständigem Schaum bekämpfen. · Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel: Wasser im Vollstrahl. · 5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · 5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung · Besondere Schutzausrüstung: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen. Explosions- und Brandgase nicht einatmen. ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung · 6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Schutzausrüstung tragen. Ungeschützte Personen fernhalten. · 6.2 Umweltschutzmaßnahmen: Nicht in die Kanalisation oder in Gewässer gelangen lassen. Bei Eindringen in den Boden, Gewässer oder Kanalisation zuständige Behörden benachrichtigen. · 6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung: Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder, Sägemehl) aufnehmen. Kontaminiertes Material als Abfall nach Abschnitt 13 entsorgen. Für ausreichende Lüftung sorgen. · 6.4 Verweis auf andere Abschnitte Informationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7. Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8. Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13. ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung · 7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Behälter dicht geschlossen halten. Für gute Belüftung/Absaugung am Arbeitsplatz sorgen. Aerosolbildung vermeiden. · Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz: Zündquellen fernhalten - nicht rauchen. Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladung treffen. · 7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten · Lagerung: · Anforderung an Lagerräume und Behälter: Keine besonderen Anforderungen. · Zusammenlagerungshinweise: TRGS 510 · Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen: Behälter dicht geschlossen halten. · VCI Lagerklasse: 3 · Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Entzündlich · 7.3 Spezifische Endanwendungen Grundierung * ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen · Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen: Keine weiteren Angaben, siehe Abschnitt 7. (Fortsetzung auf Seite 4) DE Seite: 4/8 Sicherheitsdatenblatt gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31 Druckdatum: 19.02.2019 überarbeitet am: 19.02.2019 Versionsnummer 2 Handelsname: MEYER Tiefgrund LH 2002 NEU (Fortsetzung von Seite 3) 48.0 · 8.1 Zu überwachende Parameter · Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten: Kohlenwasserstoffe, C9-C11, n-Alkane, iso-Alkane, cyclische Verbindungen, < 2% Aromaten TRGS 900 AGW Langzeitwert: 300 mg/m³ Gruppengrenzwert C9 - C14 Aliphaten Kohlenwasserstoffe, C9, Aromaten TRGS 900 AGW Langzeitwert: 50 mg/m³ Gruppengrenzwert, C9-C14 Aromaten Kohlenwasserstoffe, C9-C12, n-Alkane, iso-Alkane, cyclische Verbindungen, Aromaten (2-25 %) TRGS 900 AGW Langzeitwert: 150 mg/m³ RCP Grenzwert · DNEL-Werte Kohlenwasserstoffe, C9-C11, n-Alkane, iso-Alkane, cyclische Verbindungen, < 2% Aromaten Oral consumer, long-term systemic effects 300 mg/kg bw/day Dermal consumer, long-term systemic effects 300 mg/kg bw/day worker, long-term systemic effects 300 mg/kg bw/day Inhalativ consumer, long-term systemic effets 900 mg/m³ worker, akute, systemic effects 1.500 mg/m³ Kohlenwasserstoffe, C9, Aromaten Oral consumer, long-term systemic effects 11 mg/kg bw/day Dermal consumer, long-term systemic effects 11 mg/kg bw/day worker, long-term systemic effects 25 mg/kg bw/day Inhalativ consumer, long-term systemic effets 32 mg/m³ worker, long-term systemic effects 150 mg/m³ · Zusätzliche Hinweise: Als Grundlage dienten die bei der Erstellung gültigen Listen. · 8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition · Persönliche Schutzausrüstung: · Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen: Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. Gase/Dämpfe/Aerosole nicht einatmen. · Atemschutz: Bei kurzzeitiger oder geringer Belastung geeignetes Atemfiltergerät; bei intensiver bzw. längerer Exposition geeignetes umluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden. AGW-Werte sind einzuhalten. · Handschutz: Schutzhandschuhe. · Handschuhmaterial Nitrilkautschuk Empfohlene Materialstärke: ≥ 0,4 mm · Durchdringungszeit des Handschuhmaterials Wert für die Permeation: Level ≥ 480 min. Die ermittelten Durchbruchzeiten gemäß EN 374 Teil III werden nicht unter Praxisbedingungen durchgeführt. Es wird daher eine maximale Tragezeit die 50 % der Durchbruchzeit entspricht empfohlen. · Augenschutz: Beim Umfüllen Schutzbrille empfehlenswert. · Körperschutz: lösemittelbeständige Schutzkleidung. ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften · 9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften · Allgemeine Angaben · Aussehen: Form: flüssig Farbe: farblos · Geruch: mild · pH-Wert: nicht anwendbar · Zustandsänderung Schmelzpunkt/Gefrierpunkt: nicht bestimmt Siedebeginn und Siedebereich: 145 °C · Flammpunkt: 40 °C (Fortsetzung auf Seite 5) DE Seite: 5/8 Sicherheitsdatenblatt gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31 Druckdatum: 19.02.2019 überarbeitet am: 19.02.2019 Versionsnummer 2 Handelsname: MEYER Tiefgrund LH 2002 NEU (Fortsetzung von Seite 4) 48.0 · Zündtemperatur: 240 °C · Selbstentzündungstemperatur: Das Produkt ist nicht selbstentzündlich. · Explosive Eigenschaften: Das Produkt ist nicht explosionsgefährlich, jedoch ist die Bildung explosionsgefährlicher Dampf-/Luftgemische möglich. · Explosionsgrenzen: untere: 0,7 Vol % obere: 8,0 Vol % · Dampfdruck bei 20 °C: 3 hPa · Dichte bei 20 °C: 0,812 g/cm³ · Löslichkeit in / Mischbarkeit mit Wasser: nicht bzw. wenig mischbar · Viskosität: dynamisch: Nicht bestimmt. kinematisch: Nicht bestimmt. · Lösemittelgehalt: Organische Lösemittel: 87,4 % Wasser: 0,0 % Festkörpergehalt: - · 9.2 Sonstige Angaben Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität · 10.1 Reaktivität Stabil bei normaler Umgebungstemperatur und normalem Druck. · 10.2 Chemische Stabilität · Zu vermeidende Bedingungen: Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung. · 10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen Keine gefährlichen Reaktionen bekannt. · 10.4 Zu vermeidende Bedingungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · 10.5 Unverträgliche Materialien: Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · 10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte: keine * ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben · 11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen · Akute Toxizität Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. · Einstufungsrelevante LD/LC50-Werte: Kohlenwasserstoffe, C9-C11, n-Alkane, iso-Alkane, cyclische Verbindungen, < 2% Aromaten Oral LD50 >5.000 mg/kg (Ratte) Dermal LD50 >5.000 mg/kg (rabbit) (OECD 402) Inhalativ LC50/4 h >21 mg/l (Ratte) (OECD 403) Kohlenwasserstoffe, C9, Aromaten Oral LD50 3.592 mg/kg (Ratte) Dermal LD50 >3.160 mg/kg (rabbit) Kohlenwasserstoffe, C9-C12, n-Alkane, iso-Alkane, cyclische Verbindungen, Aromaten (2-25 %) Oral LD50 >15.000 mg/kg (Ratte) Dermal LD50 3.500 mg/kg (rabbit) Inhalativ LC50/4 h 13.100 mg/l (Ratte) · Primäre Reizwirkung: · Ätz-/Reizwirkung auf die Haut Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. (Fortsetzung auf Seite 6) DE Seite: 6/8 Sicherheitsdatenblatt gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31 Druckdatum: 19.02.2019 überarbeitet am: 19.02.2019 Versionsnummer 2 Handelsname: MEYER Tiefgrund LH 2002 NEU (Fortsetzung von Seite 5) 48.0 · Schwere Augenschädigung/-reizung Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. · Sensibilisierung der Atemwege/Haut Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. · CMR-Wirkungen (krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Wirkung) · Keimzell-Mutagenität Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. · Karzinogenität Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. · Reproduktionstoxizität Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. · Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. · Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition Kann das zentrale Nervensystem schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition. · Aspirationsgefahr Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben · 12.1 Toxizität · Aquatische Toxizität: Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Kohlenwasserstoffe, C9-C12, n-Alkane, iso-Alkane, cyclische Verbindungen, Aromaten (2-25 %) EC50 / 48 h mg/l (daphnia magna) · 12.2 Persistenz und Abbaubarkeit Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · 12.3 Bioakkumulationspotenzial Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · 12.4 Mobilität im Boden Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · Weitere ökologische Hinweise: · Allgemeine Hinweise: Wassergefährdungsklasse 2 (Selbsteinstufung): deutlich wassergefährdend Nicht in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen. Trinkwassergefährdung bereits beim Auslaufen geringer Mengen in den Untergrund. Schädlich für Wasserorganismen · 12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung · PBT: Nicht anwendbar. · vPvB: Nicht anwendbar. · 12.6 Andere schädliche Wirkungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung · 13.1 Verfahren der Abfallbehandlung · Empfehlung: Sonderabfallsammler übergeben oder zu Problemstoffsammelstelle bringen. Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. · Europäischer Abfallkatalog 08 01 11 Farb- und Lackabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten · Ungereinigte Verpackungen: · Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften. DE (Fortsetzung auf Seite 7) Seite: 7/8 Sicherheitsdatenblatt gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31 Druckdatum: 19.02.2019 überarbeitet am: 19.02.2019 Versionsnummer 2 Handelsname: MEYER Tiefgrund LH 2002 NEU (Fortsetzung von Seite 6) 48.0 ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport · 14.1 UN-Nummer · ADR, IMDG, IATA UN1866 · 14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung · ADR 1866 HARZLÖSUNG · IMDG, IATA RESIN SOLUTION · 14.3 Transportgefahrenklassen · ADR, IMDG, IATA dc`gx· Klasse 3 · Gefahrzettel 3 · 14.4 Verpackungsgruppe · ADR, IMDG, IATA III · 14.5 Umweltgefahren: Nicht anwendbar. · 14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender Achtung: · Kemler-Zahl: 30 · EMS-Nummer: F-E,S-E · Stowage Category A · 14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOLÜbereinkommens und gemäß IBC-Code Nicht anwendbar. · Transport/weitere Angaben: · ADR · Begrenzte Menge (LQ) 5L · Freigestellte Mengen (EQ) Code: E1 Höchste Nettomenge je Innenverpackung: 30 ml Höchste Nettomenge je Außenverpackung: 1000 ml · Beförderungskategorie 3 · Tunnelbeschränkungscode D/E · Bemerkungen: Umverpackte Gebinde entsprechen ADR, Anh. A, Kap. 3.4 (begr. Menge) · IMDG · Limited quantities (LQ) 5L · Excepted quantities (EQ) Code: E1 Maximum net quantity per inner packaging: 30 ml Maximum net quantity per outer packaging: 1000 ml · UN "Model Regulation": UN 1866 HARZLÖSUNG, 3, III ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften · 15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/ spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch · VERORDNUNG (EG) Nr. 1907/2006 ANHANG XVII Beschränkungsbedingungen: 3 · Nationale Vorschriften: · Hinweise zur Beschäftigungsbeschränkung: Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche beachten. · Störfallverordnung (12. BImSchV): Die Mengenschwellen laut Störfallverordnung sind zu beachten. · Technische Anleitung Luft: Klasse Anteil in % NK 87,3 · Wassergefährdungsklasse (AwSV): WGK 2 (Selbsteinstufung): deutlich wassergefährdend. (Fortsetzung auf Seite 8) DE Seite: 8/8 Sicherheitsdatenblatt gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31 Druckdatum: 19.02.2019 überarbeitet am: 19.02.2019 Versionsnummer 2 Handelsname: MEYER Tiefgrund LH 2002 NEU (Fortsetzung von Seite 7) 48.0 · Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsverordnungen DGUV Regel 112-190 Benutzung von Atemschutzgeräten DGUV Regel 112-192 Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz DGUV Regel 112-195 Benutzung von Schutzhandschuhen Produkt-Code: M-GF 03 · VOC-Gehalt gemäß RL 2004/42/EG: Dieses Produkt enthält maximal 737 g/l VOC. · 15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung: Eine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde nicht durchgeführt. ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis. Sie beziehen sich nur auf das bezeichnete Produkt und können nicht mehr zutreffen, wenn das Produkt zusammen mit anderen Materialien oder in einem Verarbeitungsprozess verwendet wird. Der Verwender muß sich selbst davon überzeugen, daß alle Aussagen für seinen jeweiligen Gebrauch geeignet und vollständig sind. · Relevante Sätze H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar. H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. H335 Kann die Atemwege reizen. H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. H372 Schädigt das zentrale Nervensystem bei längerer oder wiederholter Exposition. H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. · Ansprechpartner: Dr. Thomas Meyer · Abkürzungen und Akronyme: ADR: Accord européen sur le transport des marchandises dangereuses par Route (European Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road) IMDG: International Maritime Code for Dangerous Goods IATA: International Air Transport Association GHS: Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals EINECS: European Inventory of Existing Commercial Chemical Substances ELINCS: European List of Notified Chemical Substances CAS: Chemical Abstracts Service (division of the American Chemical Society) DNEL: Derived No-Effect Level (REACH) LC50: Lethal concentration, 50 percent LD50: Lethal dose, 50 percent PBT: Persistent, Bioaccumulative and Toxic SVHC: Substances of Very High Concern vPvB: very Persistent and very Bioaccumulative Flam. Liq. 3: Entzündbare Flüssigkeiten – Kategorie 3 STOT SE 3: Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition) – Kategorie 3 STOT RE 1: Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition) – Kategorie 1 STOT RE 2: Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition) – Kategorie 2 Asp. Tox. 1: Aspirationsgefahr – Kategorie 1 Aquatic Chronic 2: Gewässergefährdend - langfristig gewässergefährdend – Kategorie 2 Aquatic Chronic 3: Gewässergefährdend - langfristig gewässergefährdend – Kategorie 3 · * Daten gegenüber der Vorversion geändert